Änderung § 20a IfSG vom 12.12.2021

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 ImpfPrG am 12. Dezember 2021 und Änderungshistorie des IfSG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 20a IfSG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.12.2021 geltenden Fassung
§ 20a IfSG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162; dieses geändert durch Artikel 5 G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
(Text alte Fassung)

§ 20a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 20a (aufgehoben)





Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed