Änderung § 12a IfSG vom 29.03.2013

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§ 12a IfSG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.03.2013 geltenden Fassung
§ 12a IfSG n.F. (neue Fassung)
in der am 25.07.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
(Text alte Fassung)

§ 12a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 12a (aufgehoben)





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