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Zitierungen von § 16 IfSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 IfSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IfSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15a IfSG Durchführung der infektionshygienischen und hygienischen Überwachung (vom 09.12.2022)
...  (4) Weitergehende Pflichten und Befugnisse, insbesondere unter den Voraussetzungen der §§ 16 oder 17 oder nach den Vorschriften des 5. Abschnitts, bleiben ...
§ 17 IfSG Besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung (vom 23.05.2020)
... dulden. (4) Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den nach § 16 sowie nach Absatz 1 maßgebenden Voraussetzungen durch Rechtsverordnung entsprechende Gebote ... zu lassen, 4. die Mitwirkungs- und Duldungspflichten, insbesondere im Sinne des § 16 Abs. 2 , die den in Nummer 1 genannten Personen obliegen. (6) § 16 Abs. 5 bis 8 gilt ... im Sinne des § 16 Abs. 2, die den in Nummer 1 genannten Personen obliegen. (6) § 16 Abs. 5 bis 8 gilt entsprechend. (7) Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 ...
§ 25 IfSG Ermittlungen *) (vom 01.06.2021)
... hat. (2) Für die Durchführung der Ermittlungen nach Absatz 1 gilt § 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3, 5 und 8 entsprechend. Das Gesundheitsamt kann eine im Rahmen der Ermittlungen im Hinblick auf ... an den behandelnden Arzt, richten, wenn eine Mitwirkung der betroffenen Person oder der nach § 16 Absatz 5 verpflichteten Person nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist; die dritte Person ist in ... oder nicht rechtzeitig möglich ist; die dritte Person ist in entsprechender Anwendung von § 16 Absatz 2 Satz 3 und 4 zur Auskunft verpflichtet. (3) Die in Absatz 1 genannten Personen können ... Betäubung erfordern, dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden; § 16 Absatz 5 gilt nur entsprechend, wenn der Betroffene einwilligungsunfähig ist. Die bei den ...
§ 28 IfSG Schutzmaßnahmen (vom 24.09.2022)
... befürchten ist. (3) Für Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 16 Abs. 5 bis 8 , für ihre Überwachung außerdem § 16 Abs. 2 ... Absätzen 1 und 2 gilt § 16 Abs. 5 bis 8, für ihre Überwachung außerdem § 16 Abs. 2  ...
§ 29 IfSG Beobachtung (vom 17.09.2022)
... 36 Absatz 1 sowie beim Wechsel einer Gemeinschaftseinrichtung im Sinne von § 33. § 16 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. ...
§ 39 IfSG Untersuchungen, Maßnahmen der zuständigen Behörde (vom 09.12.2022)
... oder die Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. § 16 Abs. 6 bis 8 gilt ...
§ 50a IfSG Laborcontainment und Ausrottung des Poliovirus; Verordnungsermächtigung (vom 25.07.2017)
... die erforderlichen Ermittlungen durchführen. Für die Ermittlungen gilt § 16 Absatz 2 bis 4 entsprechend. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des ...
§ 65 IfSG Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen
... Soweit auf Grund einer Maßnahme nach den §§ 16 und 17 Gegenstände vernichtet, beschädigt oder in sonstiger Weise in ihrem Wert ...
§ 73 IfSG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023)
... Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt, 3. entgegen § 15a Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 2 Satz 3 , auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 zweiter Halbsatz oder einer ... oder nicht rechtzeitig erteilt, 4. entgegen § 15a Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 2 Satz 3 , auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 zweiter Halbsatz oder einer ... oder nicht rechtzeitig vorlegt, 5. entgegen § 15a Absatz 3 Satz 2, § 16 Absatz 2 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 17 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Artikel 1 3. COVIfSGAnpG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... § 7 Absatz 1 Satz 1 geltenden Vorschriften für diese entsprechend." 13. § 16 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Im Rahmen dieser Maßnahmen können von der ...

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Artikel 1 IfSGuaÄndG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. § 16 Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (8) Die Landesregierungen haben bis zum 31. ... fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. § 16 Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend." b) In Absatz 5 werden die Wörter ...

Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 566
Artikel 3 IGV-DGuaÄndG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
...  „(2) Für die Durchführung der Ermittlungen nach Absatz 1 gilt § 16 Absatz 2, 3, 5 und 8 entsprechend. (3) Die in Absatz 1 genannten Personen können ... erfordern, dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden; § 16 Absatz 5 gilt nur entsprechend, wenn der Betroffene einwilligungsunfähig ist. Die bei den ...

Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 1 IfSMoG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... Regelungen des Verwaltungsverfahrens durch Landesrecht sind ausgeschlossen." 12. § 16 Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die gleiche Verpflichtung trifft den Betreuer einer von ... an den behandelnden Arzt, richten, wenn eine Mitwirkung der betroffenen Person oder der nach § 16 Absatz 5 verpflichteten Person nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist; die dritte Person ist in ... oder nicht rechtzeitig möglich ist; die dritte Person ist in entsprechender Anwendung von § 16 Absatz 2 Satz 3 und 4 zur Auskunft verpflichtet." 18. § 27 wird wie folgt geändert:  ... Behörde die erforderlichen Ermittlungen durchführen. Für die Ermittlungen gilt § 16 Absatz 2 bis 4 entsprechend. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des ...

Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 1 CovidIfSGAnpG 2022 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
...  (4) Weitergehende Pflichten und Befugnisse, insbesondere unter den Voraussetzungen der §§ 16 oder 17 oder nach den Vorschriften des 5. Abschnitts, bleiben unberührt." ...

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 6 PpSG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... 2017 (BGBl. I S. 2615) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 16 wird folgender § 15a vorangestellt: „§ 15a Durchführung der ... (4) Weitergehende Pflichten und Befugnisse, insbesondere unter den Voraussetzungen der §§ 16 oder 17 oder nach den Vorschriften des 5. Abschnitts, bleiben unberührt." 2. ... 3 bis 5 werden wie folgt gefasst: „3. entgegen § 15a Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 2 Satz 3 , auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 zweiter Halbsatz oder einer ... oder nicht rechtzeitig erteilt, 4. entgegen § 15a Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 2 Satz 3 , auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 zweiter Halbsatz oder einer ... oder nicht rechtzeitig vorlegt, 5. entgegen § 15a Absatz 3 Satz 2, § 16 Absatz 2 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 17 ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 30 2. DSAnpUG-EU Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... „§ 10 Absatz 1" die Angabe „und 2" eingefügt. 6. In § 16 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen. 7. In § 23a Satz 1 ...

Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
Artikel 1 2. COVIfSGAnpG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 16 und 17 werden wie folgt gefasst: „§ 16 Allgemeine Maßnahmen zur ... a) Die Angaben zu den §§ 16 und 17 werden wie folgt gefasst: „ § 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten § ... werden. § 5 Absatz 4 Satz 1 gilt entsprechend." 12. Die Überschrift des § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung ... 12. Die Überschrift des § 16 wird wie folgt gefasst: „ § 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten". 13. ... 25 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „ § 16 Absatz 2, 3, 5 und 8" durch die Wörter „§ 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3, 5 und 8" ... 1 werden die Wörter „§ 16 Absatz 2, 3, 5 und 8" durch die Wörter „ § 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3, 5 und 8" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 2 wird das Wort „kann" durch das ...