interne Verweise§ 17 IfSG Besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung (vom 23.05.2020) ... dulden. (4) Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den nach § 16 sowie nach Absatz 1 maßgebenden Voraussetzungen durch Rechtsverordnung entsprechende Gebote ... zu lassen, 4. die Mitwirkungs- und Duldungspflichten, insbesondere im Sinne des § 16 Abs. 2 , die den in Nummer 1 genannten Personen obliegen. (6) § 16 Abs. 5 bis 8 gilt ... im Sinne des § 16 Abs. 2, die den in Nummer 1 genannten Personen obliegen. (6) § 16 Abs. 5 bis 8 gilt entsprechend. (7) Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 ...
§ 25 IfSG Ermittlungen *) (vom 01.06.2021) ... hat. (2) Für die Durchführung der Ermittlungen nach Absatz 1 gilt § 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3, 5 und 8 entsprechend. Das Gesundheitsamt kann eine im Rahmen der Ermittlungen im Hinblick auf ... an den behandelnden Arzt, richten, wenn eine Mitwirkung der betroffenen Person oder der nach § 16 Absatz 5 verpflichteten Person nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist; die dritte Person ist in ... oder nicht rechtzeitig möglich ist; die dritte Person ist in entsprechender Anwendung von § 16 Absatz 2 Satz 3 und 4 zur Auskunft verpflichtet. (3) Die in Absatz 1 genannten Personen können ... Betäubung erfordern, dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden; § 16 Absatz 5 gilt nur entsprechend, wenn der Betroffene einwilligungsunfähig ist. Die bei den ...
§ 28 IfSG Schutzmaßnahmen (vom 24.09.2022) ... befürchten ist. (3) Für Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 16 Abs. 5 bis 8 , für ihre Überwachung außerdem § 16 Abs. 2 ... Absätzen 1 und 2 gilt § 16 Abs. 5 bis 8, für ihre Überwachung außerdem § 16 Abs. 2 ...
§ 29 IfSG Beobachtung (vom 17.09.2022) ... 36 Absatz 1 sowie beim Wechsel einer Gemeinschaftseinrichtung im Sinne von § 33. § 16 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. ...
§ 73 IfSG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023) ... Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt, 3. entgegen § 15a Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 2 Satz 3 , auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 zweiter Halbsatz oder einer ... oder nicht rechtzeitig erteilt, 4. entgegen § 15a Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 2 Satz 3 , auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 zweiter Halbsatz oder einer ... oder nicht rechtzeitig vorlegt, 5. entgegen § 15a Absatz 3 Satz 2, § 16 Absatz 2 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 17 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Artikel 1 IfSGuaÄndG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. § 16 Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (8) Die Landesregierungen haben bis zum 31. ... fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. § 16 Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend." b) In Absatz 5 werden die Wörter ...
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 566
Artikel 3 IGV-DGuaÄndG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... „(2) Für die Durchführung der Ermittlungen nach Absatz 1 gilt § 16 Absatz 2, 3, 5 und 8 entsprechend. (3) Die in Absatz 1 genannten Personen können ... erfordern, dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden; § 16 Absatz 5 gilt nur entsprechend, wenn der Betroffene einwilligungsunfähig ist. Die bei den ...
Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 1 IfSMoG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... Regelungen des Verwaltungsverfahrens durch Landesrecht sind ausgeschlossen." 12. § 16 Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die gleiche Verpflichtung trifft den Betreuer einer von ... an den behandelnden Arzt, richten, wenn eine Mitwirkung der betroffenen Person oder der nach § 16 Absatz 5 verpflichteten Person nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist; die dritte Person ist in ... oder nicht rechtzeitig möglich ist; die dritte Person ist in entsprechender Anwendung von § 16 Absatz 2 Satz 3 und 4 zur Auskunft verpflichtet." 18. § 27 wird wie folgt geändert: ... Behörde die erforderlichen Ermittlungen durchführen. Für die Ermittlungen gilt § 16 Absatz 2 bis 4 entsprechend. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des ...
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 6 PpSG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... 2017 (BGBl. I S. 2615) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 16 wird folgender § 15a vorangestellt: „§ 15a Durchführung der ... (4) Weitergehende Pflichten und Befugnisse, insbesondere unter den Voraussetzungen der §§ 16 oder 17 oder nach den Vorschriften des 5. Abschnitts, bleiben unberührt." 2. ... 3 bis 5 werden wie folgt gefasst: „3. entgegen § 15a Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 2 Satz 3 , auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 zweiter Halbsatz oder einer ... oder nicht rechtzeitig erteilt, 4. entgegen § 15a Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 2 Satz 3 , auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder 2 zweiter Halbsatz oder einer ... oder nicht rechtzeitig vorlegt, 5. entgegen § 15a Absatz 3 Satz 2, § 16 Absatz 2 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 25 Absatz 2 Satz 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 17 ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
Artikel 1 2. COVIfSGAnpG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 16 und 17 werden wie folgt gefasst: „§ 16 Allgemeine Maßnahmen zur ... a) Die Angaben zu den §§ 16 und 17 werden wie folgt gefasst: „ § 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten § ... werden. § 5 Absatz 4 Satz 1 gilt entsprechend." 12. Die Überschrift des § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung ... 12. Die Überschrift des § 16 wird wie folgt gefasst: „ § 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten". 13. ... 25 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „ § 16 Absatz 2, 3, 5 und 8" durch die Wörter „§ 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3, 5 und 8" ... 1 werden die Wörter „§ 16 Absatz 2, 3, 5 und 8" durch die Wörter „ § 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3, 5 und 8" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 2 wird das Wort „kann" durch das ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2148/v30399.htm