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§ 12g - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
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§ 12g Schutz europäisch kritischer Anlagen, Verordnungsermächtigung



(1) 1Zum Schutz des Übertragungsnetzes bestimmt die Regulierungsbehörde alle zwei Jahre diejenigen Anlagen oder Teile von Anlagen des Übertragungsnetzes, deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen in mindestens zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben kann (europäisch kritische Anlage). 2Die Bestimmung erfolgt durch Festlegung nach dem Verfahren des § 29. 3Zur Vorbereitung der Festlegung haben die Betreiber von Übertragungsnetzen der Regulierungsbehörde einen Bericht vorzulegen, in dem Anlagen ihres Netzes, deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen in mindestens zwei Mitgliedstaaten haben kann, vorgeschlagen werden und dies begründet wird. 4Der Bericht kann auch von allen Betreibern gemeinsam erstellt und vorgelegt werden.

(2) Betreiber von Übertragungsnetzen haben zum Schutz ihrer gemäß Absatz 1 Satz 1 bestimmten Anlagen Sicherheitspläne zu erstellen sowie Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und der Regulierungsbehörde nachzuweisen.

(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten zu dem Verfahren der Festlegung und zum Bericht gemäß Absatz 1 sowie zu den Sicherheitsplänen und Sicherheitsbeauftragten nach Absatz 2 zu regeln.

(4) Die für die Festlegung gemäß Absatz 1 Satz 2 erforderlichen Informationen, der Bericht der Betreiber nach Absatz 1 Satz 3 sowie die Sicherheitspläne nach Absatz 2 sind als Verschlusssache mit dem geeigneten Geheimhaltungsgrad im Sinne von § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes einzustufen.





 

Frühere Fassungen von § 12g EnWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.08.2011Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
vom 26.07.2011 BGBl. I S. 1554

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12g EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12g EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7a EnWG Operationelle Entflechtung von Verteilernetzbetreibern (vom 29.07.2022)
... integrierten Unternehmens erforderlich ist. Dabei ist die Einhaltung der §§ 11 bis 16a sicherzustellen. Weisungen zum laufenden Netzbetrieb sind nicht erlaubt; ...
§ 11 EnWG Betrieb von Energieversorgungsnetzen (vom 29.12.2023)
... von Energieversorgungsnetzen haben insbesondere die Aufgaben nach den §§ 12 bis 16a zu erfüllen. Sie nehmen diese Aufgaben für ihr Energieversorgungsnetz ...
§ 12f EnWG Herausgabe von Daten (vom 01.08.2014)
... oder die Berechtigung zum Umgang mit Verschlusssachen mit einem Geheimhaltungsgrad nach § 12g Absatz 4 in Verbindung mit § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes haben. ...
§ 35 EnWG Monitoring und ergänzende Informationen (vom 29.12.2023)
... von Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilernetzen ihren Aufgaben nach den §§ 11 bis 16a nachkommen; 9. die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 42;  ...
§ 91 EnWG Gebührenpflichtige Handlungen (vom 29.12.2023)
... des § 31 Absatz 2 und 3; 6. Amtshandlungen auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 12g Absatz 3 und § 24 Satz 1 Nummer 3; 7. Amtshandlungen auf Grund des § 56; 8. ...
§ 95 EnWG Bußgeldvorschriften (vom 09.02.2024)
... oder einen Netzentwicklungsplan nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 3c. entgegen § 12g Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 einen Bericht nicht, nicht richtig, nicht ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 3d. entgegen § 12g Absatz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 einen Sicherheitsplan nicht, nicht richtig, ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung zum Schutz von Übertragungsnetzen
V. v. 06.01.2012 BGBl. I S. 69; zuletzt geändert durch Artikel 315 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
 
Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftskostenverordnung (EnWGKostV)
V. v. 14.03.2006 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277
Anlage EnWGKostV (zu § 2) Gebührenverzeichnis (vom 17.12.2022)
... 17d Absatz 11 EnWG 13.500 - 77.500 22 Amtshandlungen nach § 12g Absatz 3 EnWG   22.1 Bestätigung nach § 12g Absatz 3 EnWG ... § 12g Absatz 3 EnWG   22.1 Bestätigung nach § 12g Absatz 3 EnWG i. V. m. § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 ÜNSchutzV 500 - 5.000 ... 2 ÜNSchutzV 500 - 5.000 22.2 Beanstandung nach § 12g Absatz 3 EnWG i. V. m. § 5 Absatz 1 Satz 1 und 3 ÜNSchutzV 500 - 5.000 ... 3 ÜNSchutzV 500 - 5.000 22.3 Aufforderung nach § 12g Absatz 3 EnWG i. V. m. § 5 Absatz 3 ÜNSchutzV 500 ... 500 23 Entscheidung nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 12g Absatz 1 EnWG 500 - 50.000 24 Entscheidung nach § 29 Absatz 1 EnWG ...

Verordnung zum Schutz von Übertragungsnetzen
V. v. 06.01.2012 BGBl. I S. 69; zuletzt geändert durch Artikel 315 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 1 ÜNetzSchV Bericht der Übertragungsnetzbetreiber
... alle zwei Jahre, erstmals spätestens zum 15. Januar 2012, den Bericht nach § 12g Absatz 1 Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes vorzulegen. Dieser muss die in § 12g Absatz 1 ... § 12g Absatz 1 Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes vorzulegen. Dieser muss die in § 12g Absatz 1 Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes genannten Angaben enthalten; daneben sind in dem ...
§ 2 ÜNetzSchV Festlegung europäisch kritischer Anlagen (vom 08.09.2015)
... des Berichts nach § 1 bestimmt die Bundesnetzagentur durch Festlegung gemäß § 12g Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes europäisch kritische Anlagen. Sie beachtet ... sind die in § 1 Absatz 2 genannten Gefährdungsszenarien und der Bericht nach § 12g Absatz 1 Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes. (2) Soll eine Anlage erstmals als ...
§ 3 ÜNetzSchV Sicherheitsbeauftragte
... Spätestens zwei Wochen nach der Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 12g Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes hat der Betreiber einer europäisch kritischen ...
§ 4 ÜNetzSchV Sicherheitspläne
... Spätestens vier Wochen nach der Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 12g Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes hat der Betreiber einer europäisch kritischen ... vorzulegen, der mindestens folgende Angaben enthält: 1. Nennung der nach § 12g Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes bestimmten europäisch kritischen Anlage,  ... werden können. (2) Absatz 1 gilt auch, wenn der Inhalt der Festlegung nach § 12g Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht von dem Inhalt der vorherigen Festlegung ...
§ 6 ÜNetzSchV Einstufung als Verschlusssache
... entscheidet, welche Informationen, Berichte und Sicherheitspläne nach § 12g Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes als Verschlusssache einzustufen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 06.11.2020 BGBl. I S. 2345
Artikel 1 8. EnWGKostVÄndV Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
...  47. Amtshandlungen auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 12g Abs. 3 EnWG   47.1 Bestätigung nach § 12g Abs. 3 EnWG ... § 12g Abs. 3 EnWG   47.1 Bestätigung nach § 12g Abs. 3 EnWG i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 ÜNSchutzV 500 - 5.000  ... 1 und 2 ÜNSchutzV 500 - 5.000 47.2 Beanstandung nach § 12g Abs. 3 EnWG i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 ÜNSchutzV 500 - 5.000  ... 1 und 3 ÜNSchutzV 500 - 5.000 47.3 Aufforderung nach § 12g Abs. 3 EnWG i. V. m. § 5 Abs. 3 ÜNSchutzV 500". ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2914
Artikel 1 5. EnWGKostVÄndV Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
... nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 12g Absatz 1 EnWG 500 - 50.000 4.41 Entscheidungen nach ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen
G. v. 22.11.2020 BGBl. I S. 2464
Artikel 1 EnWGSysDLÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 12g folgende Angabe eingefügt: „§ 12h Marktgestützte Beschaffung ... Beschaffung nicht frequenzgebundener Systemdienstleistungen". 2. Nach § 12g wird folgender § 12h eingefügt: „§ 12h Marktgestützte ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 1 EnWRKAnpG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... vertikal integrierten Unternehmens erforderlich ist. Dabei ist die Einhaltung der §§ 11 bis 16a sicherzustellen. Weisungen zum laufenden Netzbetrieb sind nicht erlaubt; ebenfalls ...

Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2101
Artikel 2 KWKFördG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... betraut" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „§§ 11 bis 16" durch die Angabe „§§ 11 bis 16a" ersetzt. 4. § 11 ... 4 Satz 3 wird die Angabe „§§ 11 bis 16" durch die Angabe „§§ 11 bis 16a" ersetzt. 4. § 11 wird wie folgt geändert: a) In ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§§ 12 bis 16" durch die Angabe „§§ 12 bis 16a" ersetzt. b) In ... 1 Satz 2 wird die Angabe „§§ 12 bis 16" durch die Angabe „§§ 12 bis 16a" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 werden nach der Angabe „§ 16 ... 16a" ersetzt. 7. In § 35 Abs. 1 Nr. 8 wird die Angabe „§§ 11 bis 16" durch die Angabe „§§ 11 bis 16a" ersetzt. 8. In § ... 1 Nr. 8 wird die Angabe „§§ 11 bis 16" durch die Angabe „§§ 11 bis 16a" ersetzt. 8. In § 49 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 wird jeweils die Angabe ...

Gesetz zur Neufassung des Erdölbevorratungsgesetzes, zur Änderung des Mineralöldatengesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
G. v. 16.01.2012 BGBl. I S. 74
Artikel 3 ErdölBevGEG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... einen Netzentwicklungsplan nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 3c. entgegen § 12g Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 einen Bericht nicht, nicht ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 3d. entgegen § 12g Absatz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 einen Sicherheitsplan nicht, nicht ...

Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 1 EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... § 12e Bundesbedarfsplan § 12f Herausgabe von Daten § 12g Schutz europäisch kritischer Anlagen, Verordnungsermächtigung". e) Nach ... Energieversorgungsunternehmens erforderlich ist. Dabei ist die Einhaltung der §§ 11 bis 16a sicherzustellen. Weisungen zum laufenden Netzbetrieb sind nicht erlaubt; ebenfalls ... 51 durchführt." 10. Nach § 12 werden folgende §§ 12a bis 12g eingefügt: „§ 12a Szenariorahmen für die ... und anonymisierte Datensätze an den Antragsteller herauszugeben. § 12g Schutz europäisch kritischer Anlagen, Verordnungsermächtigung (1) Zum Schutz ... 31 Absatz 2 und 3; 6. Amtshandlungen auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 12g Absatz 3, der §§ 21i und 24 Satz 1 Nummer 3; 7. Amtshandlungen auf Grund ... Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 3a eingefügt: „3a. entgegen § 12g Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 12g Absatz 3 den Bericht ... entgegen § 12g Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 12g Absatz 3 den Bericht nicht oder nicht rechtzeitig erstellt oder entgegen § 12g Absatz 2 in ... nach § 12g Absatz 3 den Bericht nicht oder nicht rechtzeitig erstellt oder entgegen § 12g Absatz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 12g Absatz 3 die ... erstellt oder entgegen § 12g Absatz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 12g Absatz 3 die Sicherheitspläne nicht oder nicht rechtzeitig erstellt oder einen ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277, BGBl. 2023 I Nr. 20
Artikel 1 9. EnWGKostVÄndV Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
... Absatz 11 EnWG 13.500 - 77.500 22 Amtshandlungen nach § 12g Absatz 3 EnWG   22.1 Bestätigung nach § 12g Absatz 3 EnWG ... § 12g Absatz 3 EnWG   22.1 Bestätigung nach § 12g Absatz 3 EnWG i. V. m. § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 ÜNSchutzV 500 - 5.000  ... 2 ÜNSchutzV 500 - 5.000 22.2 Beanstandung nach § 12g Absatz 3 EnWG i. V. m. § 5 Absatz 1 Satz 1 und 3 ÜNSchutzV 500 - 5.000  ... 3 ÜNSchutzV 500 - 5.000 22.3 Aufforderung nach § 12g Absatz 3 EnWG i. V. m. § 5 Absatz 3 ÜNSchutzV 500 ... 500 23 Entscheidung nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 12g Absatz 1 EnWG 500 - 50.000 24 Entscheidung nach § 29 Absatz 1 EnWG ...