Zitierungen von § 70 SchRegDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 SchRegDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchRegDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 73f SchRegDV (vom 13.07.2017)
... aus der elektronischen Registerakte im automatisierten Verfahren gelten die §§ 68 bis 70  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 30 EAkteJEG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... aus der elektronischen Registerakte im automatisierten Verfahren gelten die §§ 68 bis 70 entsprechend. § 73g Kann der Inhalt der elektronischen Registerakte ...

Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 4 ERVGBG Änderungen sonstigen Bundesrechts
... „§ 141" durch die Angabe „§ 148" ersetzt. 2. § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 Im Übrigen gelten die ... 148" ersetzt. 2. § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 Im Übrigen gelten die §§ 82 bis 84 der Grundbuchverfügung ...


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