§ 27d - Chemikaliengesetz (ChemG)

neugefasst durch B. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3498, 3991; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 313
Geltung ab 26.09.1980; FNA: 8053-6 Sonstige Vorschriften
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§ 27d Einziehung


§ 27d hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

1Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach den §§ 27, 27b Abs. 1 bis 4 oder § 27c oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 26 Absatz 1 Nummer 4, 5, 7 Buchstabe a oder b oder Nummer 10 oder Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a oder Nummer 2 Buchstabe a, c oder d oder § 27b Abs. 5 Satz 1 bezieht, können eingezogen werden. 2§ 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes G. v. 16. November 2023 BGBl. 2023 I Nr. 313 m.W.v. 24. November 2023

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Frühere Fassungen von § 27d ChemG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.11.2023Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes
vom 16.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 313
aktuell vorher 01.09.2013Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
vom 23.07.2013 BGBl. I S. 2565
aktuell vorher 01.06.2008Artikel 1 REACH-Anpassungsgesetz
vom 20.05.2008 BGBl. I S. 922
aktuellvor 01.06.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 27d ChemG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27d ChemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChemG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2565
Artikel 1 EUVO528/2012DG Änderung des Chemikaliengesetzes
... durch die Wörter „Absatzes 1 oder Absatzes 1a" ersetzt. 17. In § 27d werden die Wörter „§ 26 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c, 5, 7 Buchstabe a oder Buchstabe b, ...

REACH-Anpassungsgesetz
G. v. 20.05.2008 BGBl. I S. 922
Artikel 1 REACH-AnpG Änderung des Chemikaliengesetzes
...  „§ 27c Zuwiderhandlungen gegen Abgabevorschriften § 27d Einziehung". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... bis zu einem Jahr oder Geldstrafe." 25. Der bisherige § 27b wird § 27d . 26. Im neuen § 27d werden die Angabe „§ 27" durch die Angabe ... 25. Der bisherige § 27b wird § 27d. 26. Im neuen § 27d werden die Angabe „§ 27" durch die Angabe „den §§ 27, 27b Abs. 1 bis ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes
G. v. 16.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 313
Artikel 1 4. ChemGÄndG Änderung des Chemikaliengesetzes
... die Wörter „oder Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d" eingefügt. 19. In § 27d Satz 1 werden die Wörter „oder Buchstabe b, Nummer 10 oder Nummer 11" durch die ...


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