Zitierungen von § 20 WpPG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 WpPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpPG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 13.12.2002 BGBl. 2003 I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
§ 1 BaFinBefugV (vom 15.12.2023)
...  7. Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 4 Absatz 3 Satz 1 und des § 20 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Wertpapierprospektgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 8. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Artikel 4 BGebRAG Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder (vom 16.08.2021)
...  „7. Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 4 Absatz 3 Satz 1 und des § 20 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Wertpapierprospektgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ...

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 6 VermAnlGEG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
...  Abschnitt 7 Zuständige Behörde und Verfahren § 26 Befugnisse der Bundesanstalt § 27 Verschwiegenheitspflicht § 28 ... 5. Der bisherige Abschnitt 6 wird der Abschnitt 7. 6. § 21 wird § 26 und in Absatz 7 wird die Angabe „§ 23" durch die Angabe „§ 28" ... 28" ersetzt. 9. Der bisherige § 25 wird der § 30. 10. § 26 wird § 31 und in Nummer 1 wird die Angabe „§ 21" durch die Angabe ... § 31 und in Nummer 1 wird die Angabe „§ 21" durch die Angabe „§ 26 " ersetzt. 11. Der bisherige Abschnitt 7 wird der Abschnitt 8. 12. Die ... 2 in den Nummern 1 und 2 jeweils die Angabe „§ 21" durch die Angabe „§ 26 " ersetzt. 14. Der bisherige § 31 wird der § 36. 15. Nach dem ...

Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1002
Artikel 1 2. EUProspVOAnpG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... 18 Befugnisse der Bundesanstalt § 19 Verschwiegenheitspflicht § 20 Sofortige Vollziehung Abschnitt 5 Sonstige Vorschriften § 21 ... 19. 24. Die §§ 28 bis 30 werden aufgehoben. 25. § 31 wird § 20 und in Nummer 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 6 und § 26" durch die Wörter ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 24 2. FiMaNoG Folgeänderungen
... 3 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 wird jeweils die Angabe „§ 19" durch die Angabe „ § 31 " ersetzt. (13) Das Wertpapierprospektgesetz vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698), ...


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