interne Verweise§ 25 WpPG Maßnahmen bei Verstößen (vom 21.07.2019) ... Im Falle eines Verstoßes gegen die in § 24 Absatz 1, 3 oder 4 genannten Vorschriften kann die Bundesanstalt zur Verhinderung weiterer Verstöße ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 6 VermAnlGEG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes ... und Marktaufsichtsbehörde § 29 Vorsichtsmaßnahmen § 30 Bekanntmachung von Maßnahmen § 31 Sofortige Vollziehung ... die Angabe „§ 28" ersetzt. 9. Der bisherige § 25 wird der § 30. 10. § 26 wird § 31 und in Nummer 1 wird die Angabe „§ 21" ... Die bisherigen §§ 27 bis 29 werden die §§ 32 bis 34. 13. § 30 wird § 35 und in Absatz 2 in den Nummern 1 und 2 jeweils die Angabe „§ 21" ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
G. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1375
Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1002
Artikel 1 2. EUProspVOAnpG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes ... Einreichung, Aufbewahrung § 23 Gebühren und Auslagen § 24 Bußgeldvorschriften § 25 Maßnahmen bei Verstößen ... die Angabe „§ 22a" durch die Angabe „§ 11" ersetzt. 17. § 24 wird § 14 und in Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 3 Absatz 1 Satz 1" ... 19. § 25 wird § 16 und in Absatz 1 wird die Angabe „§§ 21, 22, 22a, 24 oder 24a" durch die Angabe „§§ 9, 10, 11, 14 oder 15" ersetzt. ... § 33 wird § 23. 29. § 34 wird aufgehoben. 30. § 35 wird § 24 und wird wie folgt gefasst: „§ 24 Bußgeldvorschriften (1) ... aufgehoben. 30. § 35 wird § 24 und wird wie folgt gefasst: „ § 24 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder ... 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesanstalt." 31. Nach § 24 werden die folgenden §§ 25 und 26 eingefügt: „§ 25 ... bei Verstößen (1) Im Falle eines Verstoßes gegen die in § 24 Absatz 1, 3 oder 4 genannten Vorschriften kann die Bundesanstalt zur Verhinderung weiterer Verstöße ...
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
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