Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
§ 5 Untersuchungsmethoden
Die Feststellung der Alkoholart und des Gehalts an Nebenbestandteilen in Erzeugnissen, die der Branntweinsteuer unterliegen können, ist nach einer wissenschaftlich allgemein anerkannten Methode vorzunehmen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Artikel 4 VStuBrennOÄndV Änderung der Alkoholverordnung ... Gemeinschaft" ersetzt. 2. In § 2 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe § 5 Nr. 1 der Eichpflicht-Ausnahmeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1976 ... durch das Wort Ethanol" ersetzt. 7. In § 4 Satz 1 und § 5 werden jeweils die Wörter einer Branntweinabgabe" durch die Wörter der ...
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