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§ 1 - Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV)

Artikel 1 V. v. 29.01.1998 BGBl. I S. 230, 231; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1362
Geltung ab 06.02.1998; FNA: 2125-40-71 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 1 Allgemeine Vorschriften


§ 1 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Die in den Anlagen aufgeführten Zusatzstoffe sind nach Maßgabe dieser Verordnung für die Verwendung beim gewerbsmäßigen Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln zu den in den §§ 3 bis 6a angegebenen technologischen Zwecken zugelassen.

(2) Rechtsvorschriften, die bei bestimmten Lebensmitteln die Kenntlichmachung abweichend von den Vorschriften dieser Verordnung regeln, sowie die Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung über das Verzeichnis der Zutaten bleiben unberührt.

(3) Die §§ 3 bis 6 gelten nicht für Zusatzstoffe, die für den Zusatz zu Trinkwasser nach Verlassen der in § 8 der Trinkwasserverordnung genannten Entnahmestellen bestimmt sind.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften V. v. 10. Juli 2007 BGBl. I S. 1399 m.W.v. 20. Juli 2007

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Frühere Fassungen von § 1 ZZulV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.07.2007Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
vom 10.07.2007 BGBl. I S. 1399
aktuell vorher 07.03.2006Artikel 2 Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
vom 22.02.2006 BGBl. I S. 444
aktuellvor 07.03.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 ZZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ZZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
V. v. 22.02.2006 BGBl. I S. 444
Artikel 2 LMuTÄndV Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
... vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653), wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird gestrichen. b) ...

Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.07.2007 BGBl. I S. 1399
Artikel 1 2. ZusStRÄndV Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
... vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 444), wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 3 bis ...


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