interne Verweise§ 4 ZZulV Süßungsmittel ... Zum Süßen von Lebensmitteln sind die in Anlage 2 aufgeführten Zusatzstoffe für die dort genannten Lebensmittel und für ...
§ 7 ZZulV Höchstmengenfestsetzungen (vom 26.02.2011) ... Bei dem Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln, die in den Anlagen 1 bis 6a aufgeführt und die dazu bestimmt sind, in den Verkehr gebracht zu werden, dürfen ...
§ 9 ZZulV Kenntlichmachung (vom 26.02.2011) ... die Angabe "mit Phosphat". (2) Der Gehalt an einem Zusatzstoff der Anlage 2 in Lebensmitteln, ausgenommen Tafelsüßen, ist in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung ... durch die Angabe "mit Süßungsmittel", bei mehreren Zusatzstoffen der Anlage 2 durch die Angabe "mit Süßungsmitteln" nach Absatz 6 kenntlich zu machen. Bei ... einem Gehalt an einem Zuckerzusatz im Sinne des § 2 Nr. 3 und einem Zusatzstoff der Anlage 2 ist dies durch die Angabe "mit einer Zuckerart und Süßungsmittel", sofern ... sofern mehrere Zuckerzusätze oder mehrere Zusatzstoffe der Anlage 2 enthalten sind, sind die betreffenden Zutaten in der Mehrzahl jeweils in Verbindung mit der ... ausgenommen Tafelsüßen in Fertigpackungen, ist der Gehalt an Zusatzstoffen der Anlage 2 durch die Angabe "auf der Grundlage von ...", ergänzt durch den oder die Namen der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und der Fruchtsaftverordnung
V. v. 21.05.2010 BGBl. I S. 674
Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 30.01.2008 BGBl. I S. 132
Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.07.2007 BGBl. I S. 1399
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