Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2007 aufgehoben

AFG-Anpassungsverordnung 1995 (AFGAnpV 1995 k.a.Abk.)

V. v. 11.05.1995 BGBl. I S. 688; aufgehoben durch Artikel 43 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 30.06.1995; FNA: 810-1-53 Arbeitsförderung
|
Eingangsformel
§ 1
§ 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 112a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 249c Abs. 13 des Arbeitsförderungsgesetzes, die zuletzt durch Artikel 11 Nr. 10 und Nr. 20 des Gesetzes vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nach Anhörung der Bundesanstalt für Arbeit gemäß § 234 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 1



Der Anpassungsfaktor beträgt vom 1. Juli 1995 an

1.
für Arbeitsentgelte, die überwiegend auf Zeiten mit Arbeitsentgelten aus dem Beitrittsgebiet beruhen, 1,0664,

2.
für Arbeitsentgelte, die überwiegend auf Zeiten mit Arbeitsentgelten aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vor dem 3. Oktober 1990 beruhen, 1,0218.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 2



Diese Verordnung tritt am 30. Juni 1995 in Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed