Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz - ArbREGAnpG k.a.Abk.)

G. v. 13.08.1980 BGBl. I S. 1308; aufgelöst durch Artikel 3 Abs. 2 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1897
Geltung ab 21.08.1980; FNA: 400-6 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Eingangsformel
Artikel 1 (Änderungsvorschrift)
Artikel 2 (aufgehoben)
Artikel 3 (Änderungsvorschrift)
Artikel 4 Berlin-Klausel
Artikel 5 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 (Änderungsvorschrift)




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Artikel 2 (aufgehoben)


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung G. v. 14. August 2006 BGBl. I S. 1897 m.W.v. 18. August 2006

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Artikel 3 (Änderungsvorschrift)




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Artikel 4 Berlin-Klausel



Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

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Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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