§ 8 - Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)

V. v. 18.07.1991 BGBl. I S. 1588, 1790; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4644
Geltung ab 26.10.1991; FNA: 2129-8-18 Umweltschutz
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§ 8 Inkrafttreten


§ 8 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung V. v. 9. Februar 2006 BGBl. I S. 324 m.W.v. 14. Februar 2006

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Frühere Fassungen von § 8 18. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.02.2006Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
vom 09.02.2006 BGBl. I S. 324

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 8 18. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 18. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 18. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
V. v. 09.02.2006 BGBl. I S. 324
Artikel 1 1. BImSchV18ÄndV Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
... Geräusche." 2. Die bisherigen §§ 6 und 7 werden §§ 7 und 8. 3. Im Anhang werden in Nummer 1.1 die Sätze 2 und 3 durch folgende Sätze ...


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