Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werden übertragen:
- 1.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter teilweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) Ziff. V., die Zuständigkeiten für
- a)
- die Grundsatzfragen und die Koordinierung der Europapolitik (außer ECOFIN), insbesondere die Weisungsgebung für den AStV I; die Strukturpolitik, die EU-Kohäsionsfonds, die transeuropäischen Netze;
- b)
- die Koordinierung der Lissabon-Strategie; den Verwaltungsaufbau Osteuropa, GUS und Balkan; die bilateralen Regierungsausschüsse für Wirtschaftsfragen mit EU-Mitgliedstaaten; einzelne EU-Abkommen und Kooperationen;
- c)
- das Recht der Europäischen Union; die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den Europäischen Gerichten; die Beihilfekontrollpolitik;
- 2.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Zuständigkeiten für
- a)
- den Verkehr und die Raumfahrt;
- b)
- die Patente und die Erfinderförderung;
- c)
- die Forschung und Entwicklung und die Innovation in der Wirtschaft; die KMU; die Unternehmensgründungen.
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird dem Bundeskanzleramt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugeordnet, die Aufgabe von einer Staatsministerin wahrgenommen.
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.