Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Die auf Artikel
11 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnung können auf Grund der einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.
(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Artikel 5 Nr. 2 und 3 sowie Artikel 10 treten am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.
(3) Artikel 7 Nr. 3 Buchstabe b tritt am ersten Tage des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.
(4) Artikel
12 Abs. 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1998 außer Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. April 1998.