Zitierungen von § 5 Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 WinzMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WinzMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WinzMeistPrV Gliederung der Meisterprüfung
...  (2) Die Meisterprüfung ist nach Maßgabe der §§ 3 bis 5  ...
§ 5 WinzMeistPrV Prüfungsanforderungen im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" (vom 29.05.2014)
... Das darauf aufbauende Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.§ 5 Prüfungsanforderungen im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" ...
§ 6 WinzMeistPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (vom 29.05.2014)
... Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3 und § 5 Absatz 9 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer ...
§ 7 WinzMeistPrV Bestehen der Meisterprüfung (vom 29.05.2014)
... als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in den Prüfungen nach § 5 Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § ... Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § 5 Absatz 12 im Abschnitt Mitarbeiterführung zu bilden, dabei ist die Note für den ... ist als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 5 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der ... der Leistungen in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 5 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 das doppelte ... Prüfung nach § 5 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 das doppelte Gewicht. (2) Über die Gesamtleistung in der Prüfung ... mit "mangelhaft" benotet worden ist. (4) Die Prüfung nach § 5 Absatz 11 ist durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 29.10.2008 BGBl. I S. 2155
Artikel 10 LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin
... Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 3 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer ...

Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 21.05.2014 BGBl. I S. 548, 2016 I 338
Artikel 12 2. LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin
... Unterstützen der beruflichen Weiterbildung von Mitarbeitern." 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Prüfungsanforderungen im Teil ... von Mitarbeitern." 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Prüfungsanforderungen im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" ... länger als 20 Minuten dauern." 3. In § 6 wird die Angabe „§ 5 Abs. 3" durch die Angabe „§ 5 Absatz 9" ersetzt. 4. § 7 wird ... 3. In § 6 wird die Angabe „§ 5 Abs. 3" durch die Angabe „§ 5 Absatz 9" ersetzt. 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in den Prüfungen nach § 5 Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § ... Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § 5 Absatz 12 im Abschnitt Mitarbeiterführung zu bilden, dabei ist die Note für den ... ist als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 5 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der ... der Leistungen in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 5 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 das doppelte ... Prüfung nach § 5 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 das doppelte Gewicht." b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: ... b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Die Prüfung nach § 5 Absatz 11 ist durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das ...


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