(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- 1.
- Grundlegende Qualifikationen,
- 2.
- Handlungsspezifische Qualifikationen.
(2) Die "Grundlegenden Qualifikationen" und die "Handlungsspezifischen Qualifikationen" im funktionsorientierten und im produktorientierten Qualifikationsschwerpunkt sind schriftlich, die Qualifikationen im kommunikations- und managementorientierten Qualifikationsschwerpunkt sind mündlich zu prüfen.