Zitierungen von Treuhandanstaltumbenennungsverordnung (TreuhUmbenV)

Sie sehen die Vorschriften, die auf TreuhUmbenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TreuhUmbenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Grundstücksverkehrsordnung (GVO)
neugefasst durch Artikel 15 § 1 G. v. 20.12.1993 BGBl. I 2182, 2221; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
§ 8 GVO Zuständigkeit
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Investitionsvorrangzuständigkeitsübertragungsverordnung (InVorZuV)
V. v. 01.11.2000 BGBl. I S. 1487; aufgehoben durch Artikel 205 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
§ 1 InVorZuV

Zweite Investitionsvorrang-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (2. InVorZuV)
V. v. 19.12.2003 BGBl. I S. 2809; aufgehoben durch Artikel 74 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
§ 1 2. InVorZuV Zuständigkeitsübertragung


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