Die Zahl der Berechnungstage nach § 9 Abs. 2 und 3 der Bundespflegesatzverordnung ist hilfsweise wie folgt zu ermitteln: Anzahl der Pflegetage zuzüglich Zahl der Krankenhausfälle.
... nach § 5 Abs. 1 der Bundespflegesatzverordnung besondere Pflegesätze nach § 5 Abs. 2, teilstationäre Pflegesätze nach § 5 Abs. 3 oder Sonderentgelte nach § ...