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§ 1 - MTA-Gesetz (MTAG)

G. v. 02.08.1993 BGBl. I S. 1402; aufgehoben durch Artikel 15 Abs. 5 G. v. 24.02.2021 BGBl. I S. 274
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 2124-18 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 1


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 33 Vorschriften zitiert

(1) Wer eine der Berufsbezeichnungen

1.
"Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin" oder "Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent",

2.
"Medizinisch-technische Radiologieassistentin" oder "Medizinisch-technischer Radiologieassistent",

3.
"Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik" oder "Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik" oder

4.
"Veterinärmedizinisch-technische Assistentin" oder "Veterinärmedizinisch-technischer Assistent"

(technische Assistenten in der Medizin) führen will, bedarf der Erlaubnis.

(2) Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten, Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten, Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnostik sowie Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Veterinärmedizinisch-technische Assistenten, die Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, führen eine der Berufsbezeichnungen nach Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Erlaubnis, sofern sie ihre Berufstätigkeit als vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausüben. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht und Nachprüfung nach diesem Gesetz. Gleiches gilt für Drittstaaten und Drittstaatsangehörige, soweit sich hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften eine Gleichstellung ergibt.


Text in der Fassung des Artikels 23 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe G. v. 2. Dezember 2007 BGBl. I S. 2686 m.W.v. 7. Dezember 2007

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Frühere Fassungen von § 1 MTAG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.12.2007Artikel 23 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
vom 02.12.2007 BGBl. I S. 2686

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 MTAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MTAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MTAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MTAG (vom 23.04.2016)
... Die Erlaubnis nach § 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller 1. die vorgeschriebene Ausbildung ... zu wählen. (3) Für Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 oder Nr. 4 anstreben, gilt die Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 1 als ...
§ 2b MTAG (vom 23.04.2016)
... der Schweiz über 1. den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis nach § 1 Absatz 1, die sofort vollziehbar oder unanfechtbar sind, 2. den Verzicht auf die ...
§ 3 MTAG
... dazu befähigen, bei Personen, 1. die eine Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 anstreben, unter Anwendung geeigneter Verfahren labordiagnostische Untersuchungsgänge ... und Zytologie durchzuführen, 2. die eine Erlaubnis nach § 1 Nr. 2 anstreben, unter Anwendung geeigneter Verfahren in der Radiologischen Diagnostik und anderen ... und Nuklearmedizin mitzuwirken, 3. die eine Erlaubnis nach § 1 Nr. 3 anstreben, unter Anwendung geeigneter Verfahren Untersuchungsgänge durchzuführen, ... sowie der Lungen darstellen, 4. die eine Erlaubnis nach § 1 Nr. 4 anstreben, unter Anwendung geeigneter Verfahren labordiagnostische Untersuchungsgänge ...
§ 7 MTAG
... nicht abgeschlossene Ausbildung ist auf Antrag auf eine Ausbildung in einem anderen, in § 1 dieses Gesetzes genannten Ausbildungsgang anzurechnen, soweit die Ausbildungsinhalte gleichwertig ...
§ 8 MTAG (vom 01.03.2020)
... Nähere über die staatliche Prüfung und die Urkunden für die Erlaubnisse nach § 1 zu regeln. (2) In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 ist für Inhaber von ... 4. das Verfahren über die Voraussetzungen zur Dienstleistungserbringung gemäß § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 10a dieses Gesetzes, 5. die Regelungen zu Durchführung ... (3) In der Rechtsverordnung ist für technische Assistenten in der Medizin nach § 1 Nr. 1 bis 3 ferner vorzusehen, daß die Schüler innerhalb der praktischen Ausbildung nach § 4 ...
§ 9 MTAG
... 1. die folgenden Tätigkeiten nur von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Nr. 1: a) technische Aufarbeitung des histologischen und zytologischen ... 2. die folgenden Tätigkeiten nur von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Nr. 2: a) Durchführung der technischen Arbeiten und Beurteilung ihrer ... 3. die folgenden Tätigkeiten nur von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Nr. 3: a) Durchführung von Untersuchungsgängen in der ... dürfen die folgenden Tätigkeiten nur von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Nr. 4 ausgeübt werden: 1. Tätigkeiten, die den in Absatz 1 Nr. 1 ... Erkennung einer Krankheit und der Beurteilung ihres Verlaufs dienen, dürfen von den in § 1 genannten Personen nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche oder auf ...
§ 10 MTAG (vom 23.04.2016)
... ihrer Ausbildung übertragen sind, 3. Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Nr. 4, die eine vorbehaltene Tätigkeit auf einem der in § 9 Abs. 1 Nr. 1 genannten ... während eines Zeitraumes von sechs Monaten unter Aufsicht einer der in Nummer 1 oder § 1 Nr. 1 genannten Personen auf diesem Gebiet tätig gewesen sind, 4. Personen mit ... auf diesem Gebiet tätig gewesen sind, 4. Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Nr. 1, die eine vorbehaltene Tätigkeit auf einem der in § 9 Abs. 2 Nr. 2 oder Nr. 3 ... während eines Zeitraumes von sechs Monaten unter Aufsicht einer der in Nummer 1 oder § 1 Nr. 4 genannten Personen auf diesem Gebiet tätig gewesen sind, 5. Personen mit ...
§ 10a MTAG (vom 04.03.2021)
... Maßnahme mangels deutscher Berufserlaubnis jedoch nicht erlassen werden kann. § 1 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Wer im Sinne des Absatzes 1 Dienstleistungen erbringen ... oder Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten auf Grund einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 oder Nr. 4 ausüben, sind auf Antrag für Zwecke der Dienstleistungserbringung in einem anderen ... Tätigkeit erforderliche berufliche Qualifikation verfügen. § 1 Abs. 2 Satz 3 gilt ...
§ 10c MTAG (vom 07.12.2007)
... dieses Gesetzes die Rechte und Pflichten von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1. Wird gegen diese Pflichten verstoßen, so hat die zuständige Behörde ...
§ 12 MTAG
... Ordnungswidrig handelt, wer ohne Erlaubnis eine der in § 1 genannten Berufsbezeichnungen führt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer ...
§ 13 MTAG
... Eine nach § 1 oder § 3 des Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin vom 8. September 1971 ... vom 26. Februar 1993 (BGBl. I S. 278), erteilte Erlaubnis gilt als Erlaubnis nach § 1 Nr. 1, 2 oder § 1 Nr. 4. (2) Eine nach den Regeln der Deutschen Demokratischen ... 1993 (BGBl. I S. 278), erteilte Erlaubnis gilt als Erlaubnis nach § 1 Nr. 1, 2 oder § 1 Nr. 4. (2) Eine nach den Regeln der Deutschen Demokratischen Republik erteilte ... Assistent für Funktionsdiagnostik" gilt als Erlaubnis nach § 1 Nr. 1, 2 oder § 1 Nr. 3. (3) Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene ... Assistent für Funktionsdiagnostik" gilt als Erlaubnis nach § 1 Nr. 1, 2 oder § 1 Nr. 3. (3) Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Ausbildung als ... wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 vorliegen, eine Erlaubnis nach § 1 Nr. 1, 2 oder § 1 Nr. 4. (4) Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetzes nach den ... des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 vorliegen, eine Erlaubnis nach § 1 Nr. 1, 2 oder § 1 Nr. 4. (4) Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetzes nach den Regeln der Deutschen ... wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 vorliegen, eine Erlaubnis nach § 1 Nr. 1, 2 oder § 1 Nr. 3. (5) Wer beim Inkrafttreten dieses Gesetzes, ohne die ... des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 vorliegen, eine Erlaubnis nach § 1 Nr. 1, 2 oder § 1 Nr. 3. (5) Wer beim Inkrafttreten dieses Gesetzes, ohne die Erlaubnis zur Führung ... nachweist, erhält auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Nr. 3, wenn die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 erfüllt sind und der Antrag ... erhält auf Antrag eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Nr. 4, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 erfüllt sind. (8) ...
 
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Zitat in folgenden Normen

MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV)
V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4467; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 8 MTAPrV Qualifikation der Praxisanleitung
...  a) nach § 1 Absatz 1 des MT-Berufe-Gesetzes oder b) nach § 1 Absatz 1 des MTA-Gesetzes in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung in dem Beruf verfügt, in dem ...

MT-Berufe-Gesetz (MTBG)
Artikel 1 G. v. 24.02.2021 BGBl. I S. 274; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 73 MTBG Abschluss begonnener Ausbildungen
... erfüllt, erhält auf Antrag die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung. Diese Erlaubnis gilt als Erlaubnis ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 23 HeilbAnerkRUG Änderung des MTA-Gesetzes
... vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ... wie folgt gefasst: „(3) Für Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 oder Nr. 4 anstreben, gilt die Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 1 als ... das Verfahren über die Voraussetzungen zur Dienstleistungserbringung gemäß § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 10a dieses Gesetzes." 8. In § 8 wird nach ... Maßnahme mangels deutscher Berufserlaubnis jedoch nicht erlassen werden kann. § 1 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Wer im Sinne des Absatzes 1 Dienstleistungen ... oder Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten auf Grund einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 oder Nr. 4 ausüben, sind auf Antrag für Zwecke der ... jeweiligen Tätigkeit erforderliche berufliche Qualifikation verfügen. § 1 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. § 10b Die zuständigen ... dieses Gesetzes die Rechte und Pflichten von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1. Wird gegen diese Pflichten verstoßen, so hat die zuständige Behörde ...
Artikel 24 HeilbAnerkRUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin
... 4 werden wie folgt gefasst: „(2) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 oder Nr. 4 des MTA-Gesetzes beantragen, können zum Nachweis, dass die ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 21 EURLHuGBUG Änderung des MTA-Gesetzes
... Schweiz über 1. den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis nach § 1 Absatz 1, die sofort vollziehbar oder unanfechtbar sind, 2. den Verzicht auf die ...
Artikel 22 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin
... den Europäischen Wirtschaftsraum (1) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 des MTA-Gesetzes beantragen, haben einen Anpassungslehrgang nach Absatz 2 zu absolvieren oder eine ...

Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 04.10.2011 BGBl. I S. 2000
Artikel 1 StrlSchRÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung
... 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Wörter „§ 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch Artikel 23 des ... April 2002 (BGBl. I S. 1467) geändert worden ist" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 2 des MTAGesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch Artikel ... in der Tierheilkunde technisch mitwirken: 1. Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch Artikel ...
Artikel 2 StrlSchRÄndV Änderung der Röntgenverordnung
... 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „§ 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch Artikel 23 des ... April 2002 (BGBl. I S. 1467) geändert worden ist" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 2 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch Artikel ... 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Wörter „§ 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch Artikel 23 des ... April 2002 (BGBl. I S. 1467) geändert worden ist" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 2 des MTAGesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch Artikel ...

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 10 HeilBAV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin
... Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat (1) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 des MTA-Gesetzes beantragen, haben einen Anpassungslehrgang nach Absatz 2 zu absolvieren, der mit einer ... Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 des MTA-Gesetzes , als Medizinisch-technische Radiologieassistentin oder Medizinisch-technischer Radiologieassistent ... Medizinisch-technische Radiologieassistentin oder Medizinisch-technischer Radiologieassistent nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des MTA-Gesetzes , als Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer ... Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 des MTA-Gesetzes oder als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder ... Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 des MTA-Gesetzes jeweils in Verbindung mit § 2 Absatz 2, 3 oder Absatz 4 des MTA-Gesetzes kurzfristig, ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV)
V. v. 25.04.1994 BGBl. I S. 922; aufgehoben durch § 101 V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4467
§ 1 MTA-APrV Ausbildung
... in der Medizin umfassen für den Ausbildungszweig 1. nach § 1 Nr. 1 des Gesetzes den in der Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht ... aufgeführte praktische Ausbildung von 1.230 Stunden, 2. nach § 1 Nr. 2 des Gesetzes den in der Anlage 2 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht ... aufgeführte praktische Ausbildung von 1.600 Stunden, 3. nach § 1 Nr. 3 des Gesetzes den in der Anlage 3 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht ... aufgeführte praktische Ausbildung von 2.030 Stunden, 4. nach § 1 Nr. 4 des Gesetzes den in der Anlage 4 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht ...
§ 2 MTA-APrV Staatliche Prüfung
... Die staatliche Prüfung für die Ausbildungen nach § 1 des Gesetzes umfaßt jeweils einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen ...
§ 24 MTA-APrV Erlaubnisurkunden
... Gesetzes für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen nach § 1 des Gesetzes vor, so stellt die zuständige Behörde die Erlaubnisurkunde nach dem Muster ...
§ 25 MTA-APrV Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (vom 23.04.2016)
... Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 des Gesetzes beantragen, können zum Nachweis, daß die Voraussetzungen nach § 2 ... Monate zurückliegt. (2) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 oder Nr. 4 des MTA-Gesetzes beantragen, können zum Nachweis, dass die ...
§ 25a MTA-APrV Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 23.04.2016)
... Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 des MTA-Gesetzes beantragen, haben einen Anpassungslehrgang nach Absatz 2 zu absolvieren oder eine ...
§ 25b MTA-APrV Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat (vom 23.04.2016)
... Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 des MTA-Gesetzes beantragen, haben einen Anpassungslehrgang nach Absatz 2 zu absolvieren, der mit einer ...
§ 25c MTA-APrV Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen (vom 01.03.2020)
... Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 des MTA-Gesetzes , als Medizinisch-technische Radiologieassistentin oder Medizinisch-technischer Radiologieassistent ... Medizinisch-technische Radiologieassistentin oder Medizinisch-technischer Radiologieassistent nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des MTA-Gesetzes , als Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer ... Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 des MTA-Gesetzes oder als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder ... Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 des MTA-Gesetzes jeweils in Verbindung mit § 2 Absatz 2, 3, 3a oder Absatz 4 des MTA-Gesetzes kurzfristig, ...

Röntgenverordnung (RöV)
neugefasst durch B. v. 30.04.2003 BGBl. I S. 604; aufgehoben durch Artikel 20 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
§ 18a RöV Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (vom 01.11.2011)
... Radiologieassistenten" gilt der Nachweis nach Satz 1 mit der Erlaubnis nach § 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch Artikel 23 des ...
§ 24 RöV Berechtigte Personen (vom 01.11.2011)
... 1 genannten Personen ausschließlich 1. Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch Artikel ...
§ 29 RöV Berechtigte Personen in der Tierheilkunde (vom 01.11.2011)
... 1 genannten Personen ausschließlich 1. Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch Artikel ...

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2001 BGBl. I S. 1714, 2002 I S. 1459; aufgehoben durch Artikel 20 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
§ 30 StrlSchV Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (vom 01.11.2011)
... Radiologieassistenten gilt der Nachweis nach Satz 1 mit der Erlaubnis nach § 1 Nr. 2 des Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin für die vorbehaltenen ...
§ 82 StrlSchV Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen (vom 01.11.2011)
... Personen nach Absatz 1 ausschließlich 1. Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch Artikel ...
§ 92b StrlSchV Berechtigte Personen in der Tierheilkunde (vom 01.11.2011)
... in der Tierheilkunde technisch mitwirken: 1. Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch Artikel ...


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