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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben

Artikel 8 - Kindesunterhaltsgesetz (KindUG)

Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Die §§ 659 und 660 der Zivilprozeßordnung in der Fassung des Artikels 3 Nr. 9 und Artikel 5 § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 1998 in Kraft.

(2) § 20 Nr. 10 Buchstabe c des Rechtspflegergesetzes in der Fassung des Artikels 4 Abs. 3 Nr. 1 und Artikel 5 §§ 2, 3 und 4 dieses Gesetzes treten am 1. Juli 2003 außer Kraft.



 

Zitierungen von Artikel 8 KindUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 KindUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KindUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung der Neufassung des Rechtspflegergesetzes
B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46