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Zitierungen von § 29d SG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29d SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 SG Personalakte (vom 09.08.2019)
... jeden Soldaten ist eine Personalakte zu führen. Sofern in den §§ 29a bis 29d nichts anderes bestimmt ist, gelten die §§ 106 bis 112, 113 Absatz 2 bis 4 und § ...
§ 29a SG Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten (vom 09.08.2019)
... folgende Stellen nach Maßgabe der folgenden Absätze sowie der §§ 29b bis 29d verarbeiten: 1. der Sanitätsdienst der Bundeswehr: a) ...
§ 29e SG Befugtes Offenbaren von Privatgeheimnissen (vom 09.08.2019)
... 3 oder 6 sind, auf der Grundlage von § 29a Absatz 1 bis 4 oder der §§ 29b bis 29d weitergegeben, so handelt derjenige, der sie weitergibt, auch nicht unbefugt im Sinne des § ...
 
Zitat in folgenden Normen

Wehrpflichtgesetz (WPflG)
neugefasst durch B. v. 15. August 2011 (BGBl. I S. 1730); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
§ 25 WPflG Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger (vom 09.08.2019)
... die Führung der Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger gelten die §§ 29 bis 29e des Soldatengesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 6 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatengesetzes
... 29b Gesundheitsakte § 29c Personalaktenführende Stelle § 29d Aufbewahrung von Personalakten § 29e Befugtes Offenbaren von ... Satz 1 verpflichtet hat." 8. § 29 wird durch die folgenden §§ 29 bis 29e ersetzt: „§ 29 Personalakte Für jeden Soldaten ist ... jeden Soldaten ist eine Personalakte zu führen. Sofern in den §§ 29a bis 29d nichts anderes bestimmt ist, gelten die §§ 106 bis 112, 113 Absatz 2 bis 4 und § ... folgende Stellen nach Maßgabe der folgenden Absätze sowie der §§ 29b bis 29d verarbeiten: 1. der Sanitätsdienst der Bundeswehr: a) ... jedoch nur diejenigen Teile abzugeben, die die körperliche Eignung betreffen. § 29d Aufbewahrung von Personalakten (1) Die Personalakte ist, sofern nicht besondere ... 3 oder 6 sind, auf der Grundlage von § 29a Absatz 1 bis 4 oder der §§ 29b bis 29d weitergegeben, so handelt derjenige, der sie weitergibt, auch nicht unbefugt im Sinne des § ...
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