Zitierungen von § 23 SG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 79 SVG Entziehung der Versorgung
... oder früheren Soldaten, gegen die ein disziplinargerichtliches Verfahren auf Grund des § 23 Absatz 2 Nummer 2 des Soldatengesetzes nicht durchgeführt werden kann, das Recht auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung ...

Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 15 WDO Disziplinarmaßnahmen, Ermessensgrundsatz
... Dienstvergehen nach § 23 des Soldatengesetzes können geahndet werden durch einfache Disziplinarmaßnahmen nach § 22 oder durch ...
§ 60 WDO Arten der gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen
... werden. (5) Wegen eines Verhaltens, das nach § 17 Absatz 3 in Verbindung mit § 23 Absatz 2 Nummer 2 zweite Alternative des Soldatengesetzes als Dienstvergehen gilt, dürfen bei Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand sowie ...
§ 85 WDO Verfahren gegen frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
... begangenen Dienstvergehens oder wegen einer Handlung eingeleitet werden, die nach § 23 Absatz 2 des Soldatengesetzes als Dienstvergehen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 55
Artikel 2 SoldSpÄndG Änderung des Soldatengesetzes
... Es kann seine Zuständigkeiten auf andere Stellen übertragen." 2. In § 23 Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „anzunehmen oder eine Tätigkeit nach § 20a nicht anzeigt ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 3 WehrRÄndG 2008 Soldatengesetz
... Dienstleistung nach dem Vierten Abschnitt herangezogen worden ist." 5. In § 23 Abs. 2 Nr. 3 werden nach dem Wort „Eintritt" die Wörter „oder Versetzung" ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423; aufgehoben durch Artikel 90 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 58 SVG Entziehung der Versorgung (vom 01.10.2021)
... kann früheren Soldaten, gegen die ein disziplinargerichtliches Verfahren auf Grund des § 23 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes nicht durchgeführt werden kann, das Recht auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung ...

Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 16.08.2001 BGBl. I S. 2093; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 15 WDO Disziplinarmaßnahmen, Ermessensgrundsatz
... Dienstvergehen (§ 23 des Soldatengesetzes) können durch einfache Disziplinarmaßnahmen (§ 22) oder durch ...
§ 58 WDO Arten der gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen (vom 01.01.2025)
... verhängt werden. (5) Wegen eines Verhaltens, das nach § 17 Abs. 3, § 23 Abs. 2 Nr. 2 Zweite Alternative des Soldatengesetzes als Dienstvergehen gilt, dürfen bei Soldaten im ...
§ 82 WDO Verfahren gegen frühere Soldaten (vom 09.08.2008)
... begangenen Dienstvergehens oder wegen einer Handlung eingeleitet werden, die nach § 23 Abs. 2 des Soldatengesetzes als Dienstvergehen ...


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