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Zitierungen von § 23 SG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 79 SVG Entziehung der Versorgung
... oder früheren Soldaten, gegen die ein disziplinargerichtliches Verfahren auf Grund des § 23 Absatz 2 Nummer 2 des Soldatengesetzes nicht durchgeführt werden kann, das Recht auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung ...

Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 15 WDO Disziplinarmaßnahmen, Ermessensgrundsatz
... Dienstvergehen nach § 23 des Soldatengesetzes können geahndet werden durch einfache Disziplinarmaßnahmen nach § 22 oder durch ...
§ 60 WDO Arten der gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen
... werden. (5) Wegen eines Verhaltens, das nach § 17 Absatz 3 in Verbindung mit § 23 Absatz 2 Nummer 2 zweite Alternative des Soldatengesetzes als Dienstvergehen gilt, dürfen bei Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand sowie ...
§ 85 WDO Verfahren gegen frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
... begangenen Dienstvergehens oder wegen einer Handlung eingeleitet werden, die nach § 23 Absatz 2 des Soldatengesetzes als Dienstvergehen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 55
Artikel 2 SoldSpÄndG Änderung des Soldatengesetzes
... Es kann seine Zuständigkeiten auf andere Stellen übertragen." 2. In § 23 Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „anzunehmen oder eine Tätigkeit nach § 20a nicht anzeigt ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 3 WehrRÄndG 2008 Soldatengesetz
... Dienstleistung nach dem Vierten Abschnitt herangezogen worden ist." 5. In § 23 Abs. 2 Nr. 3 werden nach dem Wort „Eintritt" die Wörter „oder Versetzung" ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423; aufgehoben durch Artikel 90 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 58 SVG Entziehung der Versorgung (vom 01.10.2021)
... kann früheren Soldaten, gegen die ein disziplinargerichtliches Verfahren auf Grund des § 23 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes nicht durchgeführt werden kann, das Recht auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung ...

Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 16.08.2001 BGBl. I S. 2093; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 15 WDO Disziplinarmaßnahmen, Ermessensgrundsatz
... Dienstvergehen (§ 23 des Soldatengesetzes) können durch einfache Disziplinarmaßnahmen (§ 22) oder durch ...
§ 58 WDO Arten der gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen (vom 01.01.2025)
... verhängt werden. (5) Wegen eines Verhaltens, das nach § 17 Abs. 3, § 23 Abs. 2 Nr. 2 Zweite Alternative des Soldatengesetzes als Dienstvergehen gilt, dürfen bei Soldaten im ...
§ 82 WDO Verfahren gegen frühere Soldaten (vom 09.08.2008)
... begangenen Dienstvergehens oder wegen einer Handlung eingeleitet werden, die nach § 23 Abs. 2 des Soldatengesetzes als Dienstvergehen ...