Zitierungen von § 67 SG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 67 SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 75 SG Entlassung aus den Dienstleistungen (vom 23.12.2023)
... zu erwarten ist; § 44 Abs. 4 Satz 1 und 3 gilt entsprechend, oder 12. er nach § 67 Abs. 6 zurückgestellt ist. (2) Der Soldat kann entlassen werden, wenn 1. das ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 6 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatengesetzes
... Gesamtdauer der Übungen nach § 61 Absatz 2 nicht angerechnet." 27. In § 67 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Deutschen Bundestag, zu einem Landtag oder zum Europäischen ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 3 WehrRÄndG 2008 Soldatengesetz
... Behörde eine entsprechende Befreiung genießen." 22. § 67 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a ... ersetzt und folgende Nummer 11 angefügt: „11. er nach § 67 Abs. 6 zurückgestellt ist." 27. § 76 wird wie folgt geändert: ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed