Zitierungen von § 75 SG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 75 SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58h SG Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b (vom 23.12.2023)
... 1. durch Entlassung entsprechend § 46 Absatz 1, 2. durch Entlassung entsprechend § 75 oder 3. durch Ausschluss entsprechend § 76. (2) Während ...
§ 62 SG Besondere Auslandsverwendungen (vom 23.12.2023)
... vorbereitenden Übungen entlassen werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 bleibt unberührt. (4) § 75 Abs. 2 Nr. 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, ... liegt. § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 bleibt unberührt. (4) § 75 Abs. 2 Nr. 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Soldat zu entlassen ...
§ 74 SG Beendigung der Dienstleistungen
... Dienstleistungen enden 1. durch Entlassung (§ 75 ), 2. durch Ablauf der für den Wehrdienst festgesetzten Zeit, wenn der ...
§ 76 SG Ausschluss von Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades (vom 23.12.2023)
... Dienstgrad; dies gilt auch, wenn er wegen schuldhafter Verletzung seiner Dienstpflichten nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 oder nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 entlassen wird. (2) Wird ein Urteil mit ... schuldhafter Verletzung seiner Dienstpflichten nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 oder nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 entlassen wird. (2) Wird ein Urteil mit der Folge des Dienstgradverlustes nach Absatz 1 ... Dienstgrad ferner, wenn er als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wird, im Fall der Entlassung nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 mit Beendigung des Wehrdienstverhältnisses. Er verliert seinen Dienstgrad auch, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG)
neugefasst durch B. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 2070; zuletzt geändert durch Artikel 70 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 6 EinsatzWVG Wehrdienstverhältnis besonderer Art (vom 05.04.2017)
... besonderer Art ein, wenn sie dem nicht schriftlich widersprechen. § 75 Abs. 6 des Soldatengesetzes und § 29a des Wehrpflichtgesetzes sind nicht anzuwenden. (2) Das ...

Reservistengesetz (ResG)
Artikel 3 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583, 1588; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
§ 13 ResG Entlassung (vom 23.12.2023)
... worden sind, werden sie zu dem Zeitpunkt entlassen, der sich bei entsprechender Anwendung des § 75 des Soldatengesetzes ergibt. Vor dem Beginn einer solchen Dienstleistung gilt § 59 Absatz 4 und 5 des ...

Wehrsoldgesetz (WSG)
Artikel 16 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1158; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 8 WSG Entlassungsgeld (vom 23.12.2023)
... der Verlängerung des Wehrdienstes wegen stationärer truppenärztlicher Behandlung ( § 75 Absatz 6 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes) unberücksichtigt. (4) ... § 46 Absatz 1 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, b) § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, c) § 75 Absatz 1 Satz ... 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, c) § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, d) § 75 Absatz 1 Satz ... 1 Satz 2 Nummer 6 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, d) § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, e) § 75 Absatz 1 Satz ... 1 Satz 2 Nummer 7 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, e) § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 11 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, sofern sie ihre Dienstunfähigkeit ... sie ihre Dienstunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt haben, oder f) § 75 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 jeweils in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, 2. nach § 76 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 6 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatengesetzes
... 6 bis 8" durch die Wörter „§ 17a Absatz 2 bis 4" ersetzt. 30. § 75 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 7 werden die Wörter „Deutschen ...

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 9 BwRefBeglG Änderung des Soldatengesetzes
... ferner, wenn er als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wird, im Fall der Entlassung nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 mit Beendigung des Wehrdienstverhältnisses. Er verliert seinen ...

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 730
Artikel 1 15. SGÄndG Änderung des Soldatengesetzes
...  (1) Der freiwillige Wehrdienst nach § 58b endet durch Entlassung entsprechend § 75 oder durch Ausschluss entsprechend § 76. (2) Während der Probezeit kann der ...
Artikel 2 15. SGÄndG Folgeänderungen
... steht Soldaten nicht zu, die 1. entlassen werden a) nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 des Soldatengesetzes, b) nach § 75 Absatz 1 Satz 2 ... a) nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 des Soldatengesetzes, b) nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 des Soldatengesetzes, wenn sie ihre Dienstunfähigkeit ... vorsätzlich herbeigeführt haben, oder c) nach § 75 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder 2. nach § 76 des ...

Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
Artikel 1 VerfFEG Änderung des Soldatengesetzes
... durch Entlassung entsprechend § 46 Absatz 1, 2. durch Entlassung entsprechend § 75 oder 3. durch Ausschluss entsprechend § 76. (2) Während der ... ersetzt b) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „ § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 bleibt unberührt." 12. In § 71 Satz 3, § 72 Absatz 1 Satz 1 und ... durch die Wörter „Karrierecenter der Bundeswehr" ersetzt. 13. § 75 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird das Wort ... § 76 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „ § 75 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5" durch die Wörter „§ 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 oder nach § 75 ... 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 75 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5" durch die Wörter „ § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 oder nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 wird ... 1 Satz 2 Nr. 5" durch die Wörter „§ 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 oder nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „Nummer 6" ...
Artikel 6 VerfFEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... § 46 Absatz 1 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, b) § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, c) § 75 Absatz 1 ... 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, c) § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, d) § 75 Absatz 1 ... 1 Satz 2 Nummer 6 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, d) § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, e) § 75 Absatz 1 ... 1 Satz 2 Nummer 7 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, e) § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 11 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, sofern sie ihre Dienstunfähigkeit ... sie ihre Dienstunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt haben, oder f) § 75 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 jeweils in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, 2. nach § 76 ...

Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1061
Artikel 4 USGuSoldGNRG Änderung des Wehrsoldgesetzes
... kein Entlassungsgeld zu, wenn sie 1. entlassen werden a) nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 des Soldatengesetzes, b) nach § 75 Absatz 1 Satz 2 ... a) nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 des Soldatengesetzes, b) nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 des Soldatengesetzes und sie ihre Dienstunfähigkeit ... Dienstunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt haben oder c) nach § 75 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder 2. nach § 76 des ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 3 WehrRÄndG 2008 Soldatengesetz
... „oder zur Sicherung der Operationsfreiheit" gestrichen. 26. § 75 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 werden das Wort ... dies gilt auch, wenn er wegen schuldhafter Verletzung seiner Dienstpflichten nach § 75 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 entlassen wird." b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Wehrsoldgesetz (WSG)
neugefasst durch B. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1718; aufgehoben durch Artikel 34 Abs. 7 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
§ 9 WSG Entlassungsgeld (vom 01.11.2015)
... steht kein Entlassungsgeld zu, wenn sie 1. entlassen werden a) nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 des Soldatengesetzes, b) nach § 75 Absatz 1 Satz 2 ... a) nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 des Soldatengesetzes, b) nach § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 des Soldatengesetzes und sie ihre Dienstunfähigkeit ... Dienstunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt haben oder c) nach § 75 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder 2. nach § 76 des ...


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