Zitierungen von § 76 SG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 76 SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58h SG Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b (vom 26.02.2025)
... 2. durch Entlassung entsprechend § 75 oder 3. durch Ausschluss entsprechend § 76 . (2) Während der Probezeit kann der Soldat zum 15. oder zum Letzten ...
§ 74 SG Beendigung der Dienstleistungen
... kalendermäßig bestimmt ist oder 3. durch Ausschluss (§ 76 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Wehrsoldgesetz (WSG)
Artikel 16 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1158; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 8 WSG Entlassungsgeld (vom 23.12.2023)
... Nummer 3 jeweils in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, 2. nach § 76 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes aus der Bundeswehr ausgeschlossen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 9 BwRefBeglG Änderung des Soldatengesetzes
... wird durch das Reservistinnen- und Reservistengesetz geregelt." 10. § 76 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Ein Dienstleistungspflichtiger verliert ...

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 730
Artikel 1 15. SGÄndG Änderung des Soldatengesetzes
... § 58b endet durch Entlassung entsprechend § 75 oder durch Ausschluss entsprechend § 76. (2) Während der Probezeit kann der Soldat zum 15. oder zum Letzten eines Monats ...
Artikel 2 15. SGÄndG Folgeänderungen
... § 75 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder 2. nach § 76 des Soldatengesetzes aus der Bundeswehr ausgeschlossen werden." 3. In § 8c ...

Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
Artikel 1 VerfFEG Änderung des Soldatengesetzes
... 2. durch Entlassung entsprechend § 75 oder 3. durch Ausschluss entsprechend § 76 . (2) Während der Probezeit kann der Soldat zum 15. oder zum Letzten eines Monats ... c) Die bisherigen Nummern 6 bis 11 werden die Nummern 7 bis 12. 14. § 76 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 75 ...
Artikel 6 VerfFEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... Nummer 3 jeweils in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes, 2. nach § 76 in Verbindung mit § 58h Absatz 1 des Soldatengesetzes aus der Bundeswehr ausgeschlossen ...

Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1061
Artikel 4 USGuSoldGNRG Änderung des Wehrsoldgesetzes
... § 75 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder 2. nach § 76 des Soldatengesetzes aus der Bundeswehr ausgeschlossen werden." 8. § 11 wird ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 3 WehrRÄndG 2008 Soldatengesetz
...  „11. er nach § 67 Abs. 6 zurückgestellt ist." 27. § 76 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Wehrsoldgesetz (WSG)
neugefasst durch B. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1718; aufgehoben durch Artikel 34 Abs. 7 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
§ 9 WSG Entlassungsgeld (vom 01.11.2015)
... nach § 75 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder 2. nach § 76 des Soldatengesetzes aus der Bundeswehr ausgeschlossen ...


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