Zitierungen von § 77 SG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77 SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 79 SG Vorführung und Zuführung (vom 09.08.2008)
... oder einer Aufforderung der Wehrersatzbehörde, sich persönlich zu melden (§ 77 Abs. 4 Nr. 3), unentschuldigt nicht nachkommen, kann die Vorführung angeordnet werden. Die ...
§ 86 SG Bußgeldvorschriften (vom 23.12.2023)
... oder fahrlässig 1. entgegen § 71 Satz 3, § 73 Satz 4 oder § 77 Abs. 4 Nr. 7 sich einer dort genannten Untersuchung oder Überprüfung nicht oder nicht rechtzeitig ... oder Überprüfung nicht oder nicht rechtzeitig unterzieht, 2. entgegen § 77 Abs. 4 Nr. 1 oder Abs. 6 Nr. 1, 2 oder 3 eine Meldung nicht oder nicht rechtzeitig macht, 3. entgegen § 77 Abs. 4 Nr. 2 ... Abs. 6 Nr. 1, 2 oder 3 eine Meldung nicht oder nicht rechtzeitig macht, 3. entgegen § 77 Abs. 4 Nr. 2 keine Vorsorge trifft, 4. entgegen § 77 Abs. 4 Nr. 3 sich nicht oder nicht ... 3. entgegen § 77 Abs. 4 Nr. 2 keine Vorsorge trifft, 4. entgegen § 77 Abs. 4 Nr. 3 sich nicht oder nicht rechtzeitig meldet oder 5. entgegen § 77 Abs. 4 Nr. 5 einen ... § 77 Abs. 4 Nr. 3 sich nicht oder nicht rechtzeitig meldet oder 5. entgegen § 77 Abs. 4 Nr. 5 einen dort genannten Bescheid nicht sorgfältig oder nicht für die vorgeschriebene Dauer ...
§ 98 SG Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (vom 01.07.2011)
... herangezogen werden können, beginnt die Dienstleistungsüberwachung nach § 77 Absatz 1 Satz 1 am 1. Juli 2011. Für Soldaten, deren Wehrdienstverhältnis nach ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 3 WehrRÄndG 2008 Soldatengesetz
... Dienstgrad ferner, wenn er als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wird." 28. § 77 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird aufgehoben. b) In Absatz 4 ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 2 WehrRÄndG 2011 Änderung des Soldatengesetzes
... 5. unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall." 6. In § 77 Absatz 1 Satz 2 werden nach der Angabe „§ 59 Abs. 3 Satz 1" die Wörter ... herangezogen werden können, beginnt die Dienstleistungsüberwachung nach § 77 Absatz 1 Satz 1 am 1. Juli 2011. Für Soldaten, deren Wehrdienstverhältnis nach dem ...


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