Zitierungen von § 98 SG
Zitate in ÄnderungsvorschriftenWehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 2 WehrRÄndG 2011 Änderung des Soldatengesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 98 wie folgt gefasst: „§ 98 Übergangsvorschrift aus Anlass des ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 98 wie folgt gefasst: „§ 98 Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011". 2. ... geht im Spannungs- oder Verteidigungsfall das Wehrpflichtgesetz vor." 9. § 98 wird wie folgt gefasst: „§ 98 Übergangsvorschrift aus Anlass des ... vor." 9. § 98 wird wie folgt gefasst: „§ 98 Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (1) Die ...
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