§ 15 - DSL Bank-Umwandlungsgesetz (DSLBUmwG)

§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Das Gesetz über die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank vom 11. Juli 1989 (BGBl. I S. 1421), geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2094), tritt am 31. Dezember 1999 außer Kraft.



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