Zitierungen von § 1b StromStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1b StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 1b wird folgende Angabe eingefügt: „§ 1c Elektromobilität". ... wird zunächst vermutet, dass eine Kundenanlage vorliegt." 3. Nach § 1b wird folgender § 1c eingefügt: „§ 1c Elektromobilität ...

Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... 12d Steuerentlastung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen". 2. Dem § 1b Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Für Ablaugen der Zellstoffherstellung, ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... c) Nach der Angabe zu § 1a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 1b Strom aus erneuerbaren Energieträgern". d) Die Zwischenüberschrift vor ... 9a bis 10 des Gesetzes" ersetzt. 4. Nach § 1a wird folgender § 1b eingefügt: „§ 1b Strom aus erneuerbaren Energieträgern  ... 4. Nach § 1a wird folgender § 1b eingefügt: „§ 1b Strom aus erneuerbaren Energieträgern Soweit eine Stromerzeugung aus Deponiegas, ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
Artikel 2 2. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... b) Die bisherigen Absätze 1 bis 4 werden die Absätze 2 bis 5. 3. § 1b wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed