Zitierungen von § 14 StromStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 StromStV Allgemeine Erlaubnis (vom 01.07.2019)
... und für Wasserfahrzeuge der Position 8905 der Kombinierten Nomenklatur, auf denen die in § 14 Absatz 2 Nummer 2 genannten Arbeitsmaschinen betrieben werden. (2) Unter Verzicht auf die förmliche ...
§ 14a StromStV Steuerentlastung für die Landstromversorgung (vom 01.01.2018)
... worden ist. Die Steuerentlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde. § 14 gilt entsprechend. (2) Entlastungsberechtigt ist 1. im Fall einer Leistung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
...  „§ 13a Differenzversteuerung". k) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Wasserfahrzeuge und Schifffahrt". ... k) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Wasserfahrzeuge und Schifffahrt". l) Nach der Angabe zu § 14 wird folgende ... 14 Wasserfahrzeuge und Schifffahrt". l) Nach der Angabe zu § 14 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 14a Steuerentlastung für die ... des Gesetzes." 16. § 13 wird aufgehoben. 17. Der bisherige § 14 wird § 13 und die Wörter „§ 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes" werden durch ... sinngemäß." 19. Nach § 13a werden die folgenden §§ 14 und 14a eingefügt: „§ 14 Wasserfahrzeuge und Schifffahrt  ... § 13a werden die folgenden §§ 14 und 14a eingefügt: „§ 14 Wasserfahrzeuge und Schifffahrt (1) Als Wasserfahrzeuge im Sinn des § 9 Absatz 1 ... Zweck verbraucht worden ist. Die Steuerentlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde. § 14 gilt entsprechend. (2) Entlastungsberechtigt ist 1. im Fall einer Leistung ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
Artikel 2 2. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... für Wasserfahrzeuge der Position 8905 der Kombinierten Nomenklatur, auf denen die in § 14 Absatz 2 Nummer 2 genannten Arbeitsmaschinen betrieben werden." ersetzt. 7. § ... 9 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes sinngemäß." 8. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird durch die folgenden Absätze 2 und ...


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