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Zitierungen von § 14a StromStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14a StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StromStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1a StromStV Versorger (vom 01.01.2026)
... nach den §§ 9a bis 9e des Stromsteuergesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen. (2) Wer ausschließlich nach § 3 des Gesetzes zu ... nach den §§ 9a bis 9e des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen. (3) Wer ausschließlich nach § 3 zu ... nach den §§ 9a bis 9e des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen. (3a) Wer Strom unmittelbar aus einem Stromspeicher nach ... nach den §§ 9a bis 9e des Stromsteuergesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen. (5) Wer Strom erzeugt und ausschließlich diesen ...
§ 1d StromStV Verfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen (vom 01.01.2025)
... 2a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastungen nach den §§ 12c, 12d und 14a dürfen nur gewährt werden, wenn die Versicherung dem zuständigen Hauptzollamt ... 2a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastungen nach den §§ 12c, 12d und 14a dürfen nicht ausgezahlt werden, solange eine offene Rückforderungsanordnung besteht. ...
§ 1e StromStV Verfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten (vom 01.01.2025)
... 2a Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastungen nach den §§ 12c, 12d und 14a dürfen nur gewährt werden, sofern sich das Unternehmen im Zeitpunkt der Antragstellung ...
Zitat in folgenden Normen
Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
Artikel 1 V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 340
Anlage EnSTransV (zu § 2 Absatz 1) (vom 01.01.2026)
... l) § 12d der Stromsteuer-Durchführungsverordnung und m) § 14a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... nach den §§ 9a bis 10 des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) ... nach den §§ 9a bis 10 des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen." c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In ... nach den §§ 9a bis 10 des Gesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen." d) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) ... Steuerentlastungen nach § 2a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastung nach § 14a dürfen nur gewährt werden, wenn die Versicherung dem zuständigen Hauptzollamt ... Steuerentlastungen nach § 2a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastung nach § 14a dürfen grundsätzlich nur festgesetzt werden, sofern sich das Unternehmen weder im ... abzugeben und darin die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung)." 14. § 14a Absatz 3 Satz 4 wird aufgehoben. 15. § 15 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz ...
Artikel 5 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... 9c des Stromsteuergesetzes, j) § 10 des Stromsteuergesetzes und k) § 14a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ...
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 340
Artikel 3 3. EnergieStGuaÄndG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... nach den §§ 9a bis 9e des Stromsteuergesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen." b) Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 wird jeweils durch den ... nach den §§ 9a bis 9e des Stromsteuergesetzes sowie nach den §§ 12a und 14a geltend zu machen." e) Absatz 5 wird durch den folgenden Absatz 5 ersetzt: ...
Artikel 5 3. EnergieStGuaÄndG Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... l) § 12d der Stromsteuer-Durchführungsverordnung und m) § 14a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ...
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... 2a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastungen nach den §§ 12c, 12d und 14a dürfen nur gewährt werden, wenn die Versicherung dem zuständigen Hauptzollamt ... 2a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastungen nach den §§ 12c, 12d und 14a dürfen nicht ausgezahlt werden, solange eine offene Rückforderungsanordnung ... 2a Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastungen nach den §§ 12c, 12d und 14a dürfen grundsätzlich nur festgesetzt werden, sofern sich das Unternehmen weder im ...
Artikel 6 StromStBefNG Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... m) § 12d der Stromsteuer-Durchführungsverordnung und n) § 14a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ...
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... l) Nach der Angabe zu § 14 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 14a Steuerentlastung für die Landstromversorgung". m) Nach der Angabe zu § ... Steuerentlastung für die Landstromversorgung". m) Nach der Angabe zu § 14a wird folgende Zwischenüberschrift eingefügt: „Zu § 2 Nummer 3 ... 19. Nach § 13a werden die folgenden §§ 14 und 14a eingefügt: „§ 14 Wasserfahrzeuge und Schifffahrt (1) Als ... 424) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung genannt werden. § 14a Steuerentlastung für die Landstromversorgung (1) Auf Antrag wird eine ...
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung sowie weiterer Verordnungen
V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 367
Artikel 2 EnSTransVuaÄndV Weitere Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... l) § 12d der Stromsteuer-Durchführungsverordnung und m) § 14a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Artikel 2 4. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 14a wird die Zwischenüberschrift wie folgt gefasst: „Zu § 2 Nummer 3 bis ... 2a Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes sowie die Steuerentlastungen nach den §§ 12c, 12d und 14a dürfen nur gewährt werden, sofern sich das Unternehmen im Zeitpunkt der Antragstellung ... 5 Satz 1 wird das Wort „jede" durch das Wort „die" ersetzt. 13. § 14a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ... kann einmalig für jeweils ein Kalenderjahr ausgeübt werden." 14. Nach § 14a wird die Zwischenüberschrift wie folgt gefasst: „Zu § 2 Nummer 3 bis 6 ...
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