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Zitierungen von § 17c StromStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17c StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17b StromStV Steuerentlastung für Unternehmen (vom 01.01.2024)
...  (5) Eine Schätzung der jeweils selbst oder von einem anderen Unternehmen ( § 17c ) des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Nutzenergiemengen und ... Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft verwendet worden ist ( § 17c ): a) der Name und die Anschrift dieses anderen Unternehmens sowie b) die ...
§ 19 StromStV Erlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer in Sonderfällen (vom 01.07.2019)
... oder vergütete Steuer zurück. (4) § 17b Absatz 3 bis 7 und § 17c gelten entsprechend. Sofern der Antragsteller Betreiber eines alternativen Systems zur ...
§ 20 StromStV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2018)
... Absatz 8 Satz 1 oder § 13a Absatz 3 Satz 2, entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 oder entgegen § 17c Absatz 4 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 19 Absatz 4 Satz 1, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder ... vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise ausweist oder 5. entgegen § 17c Absatz 2 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 19 Absatz 4 Satz 1, oder entgegen § 19 Absatz 4 Satz 2 eine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „§ 17b Absatz 3 bis 8 und § 17c gelten entsprechend." 19. Nach § 19 werden folgende Zwischenüberschrift ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... 9b des Gesetzes § 17b Steuerentlastung für Unternehmen § 17c Verwendung von Nutzenergie durch andere Unternehmen".  ... durch andere Unternehmen". p) Nach der Angabe zu § 17c werden folgende Zwischenüberschrift und folgende Angabe eingefügt:  ... (4) Eine Schätzung der jeweils selbst oder von einem anderen Unternehmen (§ 17c ) des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Nutzenergiemengen und ... des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft verwendet worden ist (§ 17c ): a) der Name und die Anschrift dieses anderen Unternehmens sowie b) die ... anderen Behältern abgegeben wird." 25. Nach § 17b wird folgender § 17c eingefügt: „§ 17c Verwendung von Nutzenergie durch andere ... 25. Nach § 17b wird folgender § 17c eingefügt: „§ 17c Verwendung von Nutzenergie durch andere Unternehmen (1) Soweit eine Steuerentlastung ... Leistungen der Antragsteller ist." 26. Nach § 17c werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 17d eingefügt:  ... Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) § 17b Absatz 3 bis 6 und § 17c gelten entsprechend." 28. Die Zwischenüberschrift vor § 19 und § 19 ... Absatz 6 oder § 13a Absatz 3 Satz 2, entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 oder entgegen § 17c Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit § 18 Absatz 4, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig ... Erlaubnisschein nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt oder 4. entgegen § 17c Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 18 Absatz 4, eine Selbsterklärung nicht ...

Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158
Artikel 3 EnSTransVEV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... b) Die bisherigen Absätze 4 bis 6 werden die Absätze 5 bis 7. 4. In § 17c Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „§ 17b Absatz 4" durch die Angabe „§ ... 19 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „§ 17b Absatz 3 bis 7 und § 17c gelten entsprechend." 6. In § 20 Nummer 1 wird die Angabe „§ 18 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
Artikel 2 2. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 5 und wie folgt gefasst: „5. entgegen § 17c Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 19 Absatz 4 Satz 1, oder entgegen § 19 Absatz ...