§ 58 - Bundeswahlordnung (BWO)

neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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§ 58 (aufgehoben)


§ 58 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung V. v. 3. Dezember 2008 BGBl. I S. 2378 m.W.v. 11. Dezember 2008

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Frühere Fassungen von § 58 BWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 11.12.2008Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 58 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV)
V. v. 03.09.1975 BGBl. I S. 2459; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.04.1999 BGBl. I S. 749 (teilweise verfassungswidrig gemäß B. v. 13.03.2009 BGBl. I S. 525)
§ 11 BWahlGV Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
... Für die Stimmabgabe an den Wahlgeräten gelten die §§ 56 und 58 der Bundeswahlordnung oder die §§ 49 und 51 der Europawahlordnung mit den in den ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 45 Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl". c) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst: „§ 58 (weggefallen)". d) Die Angabe zu Anlage ... die Briefwahl". c) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst: „§ 58 (weggefallen)". d) Die Angabe zu Anlage 10 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 ... Spalte" eingefügt. c) In Absatz 6 Satz 1 Nr. 3 wird die Angabe „(§ 58 )" gestrichen. 14. § 58 wird aufgehoben. 15. § 61 Abs. 8 wird ... In Absatz 6 Satz 1 Nr. 3 wird die Angabe „(§ 58)" gestrichen. 14. § 58 wird aufgehoben. 15. § 61 Abs. 8 wird wie folgt gefasst: „(8) Die ...


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