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Anlage 2 - Bundeswahlordnung (BWO)

neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5) *)



Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl und Wahlscheinantrag (BGBl. I 2013 S. 1260)


Rückseite Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl und Wahlscheinantrag (BGBl. I 2013 S. 1261)


Merkblatt (BGBl. 2017 I S. 593)


Merkblatt (BGBl. 2017 I S. 594)


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*)
Anm. d. Red.: In den Grafiken nicht konsolidierbare Änderungen:

-
Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a V. v. 24. März 2017 (BGBl. I S. 585):

a)
Der Überschrift der Vorderseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis - Erst- und Zweitausfertigung - werden die Wörter „für im Ausland lebende Deutsche" angefügt.

a)
Auf der Rückseite der Erstausfertigung wird in Nummer 5 erste Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 13 BWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen.

b)
Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2) wird wie folgt geändert:

aa)
Nummer 9 wird wie folgt gefasst:

„9.
Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt."

bb)
In Nummer 13 Satz 2 werden die Wörter „körperlichen Beeinträchtigung" durch das Wort „Behinderung" ersetzt.

-
Artikel 1 V. v. 13. Februar 2020 (BGBl. I S. 199):

a)
Die Vorderseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis - Erst- und Zweitausfertigung - wird wie folgt geändert:

aa)
Bei Erläuterungspunkt 1 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

„Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche".

bb)
Bei Erläuterungspunkt 10 wird im Text zum linken Kästchen nach dem Wort „Deutschland" der Fußnotenhinweis „*)" gestrichen und im Text zum rechten Kästchen nach dem Wort „betroffen." eingefügt.

cc)
Bei Erläuterungspunkt 13 werden nach den Wörtern „Unterschrift des Antragstellers" die Wörter „/der Antragstellerin" eingefügt.

b)
Auf der Rückseite der Erstausfertigung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis wird in Randnummer 6.2 nach dem Wort „betroffen" der Fußnotenhinweis „*)" eingefügt.

c)
Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2) wird wie folgt geändert:

aa)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche".

bb)
Bei Erläuterungspunkt 1 wird in Absatz 3 zweiter Spiegelstrich nach dem Wort „sind." der Fußnotenhinweis „*)" eingefügt.

cc)
Bei Erläuterungspunkt 2 wird in Absatz 2 nach dem Wort „Deutschland" der Fußnotenhinweis „*)" eingefügt.

dd)
Bei Erläuterungspunkt 10 wird in Absatz 1 nach dem Wort „Deutschland" der Fußnotenhinweis „*)" gestrichen und in Absatz 2 nach den Wörtern „betroffen ist." sowie in Absatz 5 Satz 2 nach dem Wort „sind." eingefügt.





 

Frühere Fassungen von Anlage 2 BWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.02.2020Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 13.02.2020 BGBl. I S. 199
aktuell vorher 01.07.2019Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
vom 18.06.2019 BGBl. I S. 834
aktuell vorher 31.03.2017Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 24.03.2017 BGBl. I S. 585
aktuell vorher 18.05.2013Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
aktuell vorher 11.12.2008Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
aktuellvor 11.12.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 BWO Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag (vom 22.02.2020)
... 2 Nr. 2 hat der Wahlberechtigte in seinem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 der Gemeindebehörde gegenüber durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt den ... unverzüglich durch Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages nach Anlage 2 oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 2, auf der die Eintragung in das ... des Antrages nach Anlage 2 oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 2 , auf der die Eintragung in das Wählerverzeichnis vermerkt ist, zu unterrichten. ...
§ 34 BWO Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge (vom 27.06.2020)
... ist der Nachweis für die Wahlberechtigung durch die Angaben gemäß Anlage 2 und Abgabe einer Versicherung an Eides statt zu erbringen. 3. Für jeden ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 31.03.2017)
... des Wahlgebietes lebende Wahlberechtigte zur Teilnahme an der Wahl zum Deutschen Bundestag ( Anlage 2 ) nebst den Merkblättern hierzu (noch Anlage 2). (4) Die Gemeindebehörde ... Teilnahme an der Wahl zum Deutschen Bundestag (Anlage 2) nebst den Merkblättern hierzu (noch Anlage 2 ). (4) Die Gemeindebehörde beschafft die für die Wahlbezirke und Gemeinden ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2 , 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
Anlage 2 BWO (zu § 18 Absatz 5) *) (vom 22.02.2020)
... und zu der Versicherung an Eides statt für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2 ) wird wie folgt geändert: aa) Nummer 9 wird wie folgt gefasst:  ... und zu der Versicherung an Eides statt für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2 ) wird wie folgt geändert: aa) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Anhang 3 10. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe c
... Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5) Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 24.03.2017 BGBl. I S. 585
Artikel 1 11. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 1) erhält die aus dem Anhang 4 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 16. Die Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5) wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift der ... Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt (noch Anlage 2 ) erhält die aus dem Anhang 5 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 17. Die ...

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 2 BWahlGuaÄndG Änderung der Bundeswahlordnung
... Beeinträchtigung" durch das Wort „Behinderung" ersetzt. 4. Die Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5) wird wie folgt geändert: a) Auf der Rückseite der ... und zu der Versicherung an Eides statt für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2 ) wird wie folgt geändert: aa) Nummer 9 wird wie folgt gefasst:  ...

Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
...  „(5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2 , 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... von der Verbindung von Landeslisten (Anlage 25)" gestrichen. 30. Die Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5) wird wie folgt geändert: a) Der Antrag auf Eintragung in ... auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt (noch Anlage 2 ) erhält die aus dem Anhang 3 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 31. Die ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... „Gesetzes" durch das Wort „Bundeswahlgesetzes" ersetzt. 24. Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) wird wie folgt geändert: a) Der Antrag auf Eintragung in ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Artikel 1 12. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... folgt geändert: a) In Absatz 5 Satz 4 werden nach den Wörtern „nach Anlage 2 " die Wörter „oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage ... Anlage 2" die Wörter „oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 2 " eingefügt. b) In Absatz 6 Satz 3 werden nach den Wörtern „nach ... in Absatz 3 nach den Wörtern „betroffen ist." eingefügt. 10. Die Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5) wird wie folgt geändert: a) Die Vorderseite des Antrags ... und zu der Versicherung an Eides statt für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2 ) wird wie folgt geändert: aa) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ...