Anlage 8 (zu § 24 Abs. 1)
Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 16
interne Verweise§ 24 BWO Abschluss des Wählerverzeichnisses ... die Zahl der Wahlberechtigten des Wahlbezirks fest. Der Abschluss wird nach dem Muster der Anlage 8 beurkundet. Bei automatisierter Führung des Wählerverzeichnisses ist vor der Beurkundung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
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