Anlage 9 (zu § 26)
Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 17
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interne Verweise§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 31.03.2017) ... Der Kreiswahlleiter beschafft 1. die Wahlscheinvordrucke ( Anlage 9 ), soweit nicht die Gemeindebehörde diese im Benehmen mit dem Kreiswahlleiter beschafft, ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 5, 8, 9 , 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
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