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Anlage 21 - Bundeswahlordnung (BWO)

neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3)



Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 36 - 37





 

Frühere Fassungen von Anlage 21 BWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.02.2020Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 13.02.2020 BGBl. I S. 199
aktuell vorher 18.05.2013Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
aktuell vorher 01.04.2008Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 27.03.2008 BGBl. I S. 476
aktuellvor 01.04.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 21 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 21 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 BWO Inhalt und Form der Landeslisten (vom 18.05.2013)
... weiter erforderliche Zahl von Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 21 zu erbringen. Der Landeswahlleiter liefert die Formblätter auf Anforderung ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 31.03.2017)
... Formblätter für Unterstützungsunterschriften für Landeswahlvorschläge ( Anlage 21 ), 4. die Vordrucke für Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Anhang 5 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b
... Anlage 21 (zu § 39 Absatz 3) Rückseite des Formblatts für eine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... „(5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." ... durch das Wort „Versicherung" ersetzt. 17. In Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3) werden im Abschnitt Unterstützungsunterschrift in Satz 1 und im ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... dem Wort „der" das Wort „Partei" eingefügt. 40. In Anlage 21 (zu § 39 Absatz 3) wird im Abschnitt „Unterstützungsunterschrift" in Satz 1 ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Artikel 1 12. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... dem Anhang 4 zu dieser Verordnung ersichtliche Rückseite angefügt. 18. Die Anlage 21 (zu § 39 Absatz 3) wird wie folgt geändert: a) In dem Formblatt für ...