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Anlage 24 - Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 24 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3)
Anlage 24 wird in 3 Vorschriften zitiert
Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 41
Zitierungen von Anlage 24 BWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 24 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 39 BWO Inhalt und Form der Landeslisten (vom 18.05.2013)
... dem Muster der Anlage 23 gefertigt, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 24 abgegeben werden, 4. die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 31.03.2017)
... die Vordrucke für die Versicherung an Eides statt zur Bewerberaufstellung (Anlagen 18 und 24 ). (2a) Der Landeswahlleiter kann zur Kosteneinsparung den Druck oder den ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2263/a32019.htm