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Änderung Anlage 29 BWO vom 31.03.2017

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Anlage 29 BWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.03.2017 geltenden Fassung
Anlage 29 BWO n.F. (neue Fassung)
in der am 22.02.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 29 (zu § 72 Abs. 1)


(Text neue Fassung)

Anlage 29 (zu § 72 Absatz 1) Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk der Wahl zum Deutschen Bundestag


vorherige Änderung

Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 48 - 55



Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 1 (BGBl. 2020 I S. 208)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 2 (BGBl. 2020 I S. 209)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 3 (BGBl. 2020 I S. 210)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 4 (BGBl. 2020 I S. 211)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 5 (BGBl. 2020 I S. 212)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 6 (BGBl. 2020 I S. 213)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 7 (BGBl. 2020 I S. 214)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 8 (BGBl. 2020 I S. 215)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 9 (BGBl. 2020 I S. 216)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 10 (BGBl. 2020 I S. 217)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 11 (BGBl. 2020 I S. 218)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 12 (BGBl. 2020 I S. 219)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 13 (BGBl. 2020 I S. 220)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 14 (BGBl. 2020 I S. 221)


(heute geltende Fassung)