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Änderung Anlage 2 BWO vom 22.02.2020

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Anlage 2 BWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.02.2020 geltenden Fassung
Anlage 2 BWO n.F. (neue Fassung)
in der am 22.02.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5) *)


Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl und Wahlscheinantrag (BGBl. I 2013 S. 1260)


Rückseite Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl und Wahlscheinantrag (BGBl. I 2013 S. 1261)


Merkblatt (BGBl. 2017 I S. 593)


Merkblatt (BGBl. 2017 I S. 594)


---
*) Anm. d. Red.: In den Grafiken nicht konsolidierbare Änderungen:

(Text alte Fassung) nächste Änderung

- Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a V. v. 24. März 2017 (BGBl. I S. 585):
a) Der Überschrift der Vorderseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis - Erst- und Zweitausfertigung - werden die Wörter 'für im Ausland lebende Deutsche' angefügt.

(Text neue Fassung)

- Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a V. v. 24. März 2017 (BGBl. I S. 585):

a) Der Überschrift der Vorderseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis - Erst- und Zweitausfertigung - werden die Wörter 'für im Ausland lebende Deutsche' angefügt.

a) Auf der Rückseite der Erstausfertigung wird in Nummer 5 erste Zeile das Wort 'Wahlausschlussgrund' durch die Wörter 'Wahlausschluss nach § 13 BWG' ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben '§ 13 Nummer 1 BWG', '§ 13 Nummer 2 BWG' und '§ 13 Nummer 3 BWG' mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen.

b) Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2) wird wie folgt geändert:

aa) Nummer 9 wird wie folgt gefasst:

'9. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.'

bb) In Nummer 13 Satz 2 werden die Wörter 'körperlichen Beeinträchtigung' durch das Wort 'Behinderung' ersetzt.

vorherige Änderung

 


- Artikel 1 V. v. 13. Februar 2020 (BGBl. I S. 199):

a) Die Vorderseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis - Erst- und Zweitausfertigung - wird wie folgt geändert:

aa) Bei Erläuterungspunkt 1 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

'Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche'.

bb) Bei Erläuterungspunkt 10 wird im Text zum linken Kästchen nach dem Wort 'Deutschland' der Fußnotenhinweis '*)' gestrichen und im Text zum rechten Kästchen nach dem Wort 'betroffen.' eingefügt.

cc) Bei Erläuterungspunkt 13 werden nach den Wörtern 'Unterschrift des Antragstellers' die Wörter '/der Antragstellerin' eingefügt.

b) Auf der Rückseite der Erstausfertigung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis wird in Randnummer 6.2 nach dem Wort 'betroffen' der Fußnotenhinweis '*)' eingefügt.

c) Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt für im Ausland lebende Deutsche (noch Anlage 2) wird wie folgt geändert:

aa) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

'Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche'.

bb) Bei Erläuterungspunkt 1 wird in Absatz 3 zweiter Spiegelstrich nach dem Wort 'sind.' der Fußnotenhinweis '*)' eingefügt.

cc) Bei Erläuterungspunkt 2 wird in Absatz 2 nach dem Wort 'Deutschland' der Fußnotenhinweis '*)' eingefügt.

dd) Bei Erläuterungspunkt 10 wird in Absatz 1 nach dem Wort 'Deutschland' der Fußnotenhinweis '*)' gestrichen und in Absatz 2 nach den Wörtern 'betroffen ist.' sowie in Absatz 5 Satz 2 nach dem Wort 'sind.' eingefügt.

(heute geltende Fassung)