Änderung Anlage 22 BWO vom 01.04.2008

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Anlage 22 BWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2008 geltenden Fassung
Anlage 22 BWO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung)

Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1)


(Text neue Fassung)

Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber einer Landesliste


(Textabschnitt unverändert)

Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 38



 (keine frühere Fassung vorhanden)



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