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Zitierungen von § 60 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Artikel 1 12. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... hierbei der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 57 gilt entsprechend." 5. § 60 wird wie folgt gefasst: „§ 60 Schluss der Wahlhandlung Sobald ... 57 gilt entsprechend." 5. § 60 wird wie folgt gefasst: „ § 60 Schluss der Wahlhandlung Sobald die Wahlzeit (§ 47) abgelaufen ist, wird dies vom ...