interne Verweise§ 46 BWO Wahlräume (vom 18.09.2024) ... desselben Gebäudes oder an verschiedenen Tischen des Wahlraumes gewählt werden; § 68 Absatz 2 gilt entsprechend. Für jeden Wahlraum oder Tisch wird ein Wahlvorstand gebildet. ...
Zitat in folgenden NormenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Anhang 11 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 66 ... Weil weniger als 30 Wähler ihre Stimme ab-
gegeben haben, hat der Kreiswahlleiter nach
§ 68 Absatz 2 die gemeinsame Ermittlung
und Feststellung des Wahlergebnisses mit
einem von ihm bestimmten ...
Anhang 12 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 68 ... wur-
den, hat der Kreiswahlleiter nach § 75 Absatz 3
Satz 2 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 die
gemeinsame Ermittlung und Feststellung des
Briefwahlergebnisses mit einem von ihm ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung ... 25. In § 46 Absatz 2 Satz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „; § 68 Absatz 2 gilt entsprechend." ersetzt. 26. § 60 Satz 1 und Satz 2 werden wie folgt ... sind und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befinden." 27. § 68 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Artikel 1 12. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung ... nach den Wörtern „ermittelt der Wahlvorstand" die Wörter „vorbehaltlich § 68 Absatz 2" eingefügt. 7. § 68 wird wie folgt gefasst: ... die Wörter „vorbehaltlich § 68 Absatz 2" eingefügt. 7. § 68 wird wie folgt gefasst: „§ 68 Zählung der Wähler (1) ... Absatz 2" eingefügt. 7. § 68 wird wie folgt gefasst: „ § 68 Zählung der Wähler (1) Vor dem Öffnen der Wahlurne werden alle nicht ...
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