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Zitierungen von § 90 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 90 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 73 BWO Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
... hat die Pakete zu verwahren, bis die Vernichtung der Wahlunterlagen zugelassen ist (§ 90 ). Sie hat sicherzustellen, dass die Pakete Unbefugten nicht zugänglich sind. (3) ...
§ 74 BWO Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
... mit Inhaltsangabe versehen und verwahrt, bis die Vernichtung der Wahlbriefe zugelassen ist (§ 90 ). Sie hat sicherzustellen, dass das Paket Unbefugten nicht zugänglich ...
§ 75 BWO Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (vom 11.12.2008)
... sie dem Kreiswahlleiter, der sie verwahrt, bis ihre Vernichtung zugelassen ist (§ 90 ). Sind Briefwahlvorstände für einzelne oder mehrere Gemeinden oder für ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Anhang 2 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b
...  5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 90 Absatz 2 Bundeswahlordnung : Formblätter mit Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge sind nach ...
Anhang 3 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b
...  5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung : Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages vernichtet ...
Anhang 4 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b
...  5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung : Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages vernichtet ...
Anhang 5 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b
...  5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 90 Absatz 2 Bundeswahlordnung : Formblätter mit Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge sind nach ...
Anhang 6 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b
...  5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung : Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages vernichtet ...