interne Verweise
Zitat in folgenden NormenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Anhang 4 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 52 ... zur Ermittlung einer
Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 2 Bundeswahlordnung .
Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte ...
Anhang 5 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 53 ... zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 3
Bundeswahlordnung.
Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen ...
Anhang 6 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 54 ... zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 3 Bundeswahl-
ordnung.
Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ...
Anhang 8 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 60 ... zur Ermittlung einer
Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 2 Bundeswahlordnung .
Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
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