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II. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFamZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 18.06.2003 BGBl. I S. 1007
Geltung ab 01.07.2003; FNA: 2030-14-128 Beamte

II.



Die Anordnung findet Anwendung auf alle Widersprüche, die seit dem 1. April 2003 eingelegt worden sind.

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