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IV. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFamZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 18.06.2003 BGBl. I S. 1007
Geltung ab 01.07.2003; FNA: 2030-14-128 Beamte

IV.



Die Anordnung tritt am 1. Juli 2003 in Kraft.

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